Markiert: MDK-Strukturprüfung

Das BMG hat am 20. Mai 2021 die StrOPS-Richtlinie genehmigt. Die Richtlinie sieht vor, dass ein Krankenhaus in Zukunft bestimmte Leistungen (OPS) nur dann erbringen und abrechnen kann, wenn zuvor die Einhaltung von Strukturmerkmalen durch den Medizinischen Dienst geprüft und bescheinigt wurde. Hierzu werden in diesem Bereich aktuelle Informationen, Dossiers und Downloads gesammelt.

Mehr Zeit für Patienten im Krankenhaus, Unterstützung für Geburtshilfe, Pädiatrie und Hebammen

Bundestag beschließt Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

DKG Geschäftsbericht 2021

Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Bescheinigung über die Einhaltung der Strukturmerkmale für die stattgehabte Strukturprüfung des OPS-Codes 8-98f (Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung) unzulässig

S 18 KR 981/21 ER | Sozialgericht Nürnberg, Urteil vom 10.02.2022