u. a. Qualitätssicherung, Mindestmengen und Sicherstellungszuschläge im Krankenhaus
ASV G-BA Krankenhausversorgung Kreißsaal Mindestmengen Personalausstattung PPP-RL Qualitätsanforderungen Qualitätssicherung Sicherstellungszuschlag
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser, worüber in diesem Themenbereich informiert wird.
u. a. Qualitätssicherung, Mindestmengen und Sicherstellungszuschläge im Krankenhaus
Mittwoch, 12. Februar 2025 um 15:00 - 17:00 Uhr online (kostenfrei)
Die Veranstaltung bietet einen aktuellen Überblick über rechtliche Entwicklungen im Krankenhauswesen und richtet sich an Fach- und Führungskräfte, Krankenhausjuristen sowie Verantwortliche im Gesundheitswesen.
Der Beschluss vom 22. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. Februar 2025 in Kraft.
G-BA (PDF, 759 kB)
Beschluss zur Veröffentlichung der Strukturabfrage zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik
G-BA (PDF, 4.24 MB)
Die bestehenden ICD- und OPS-Kodes in den Richtlinien bleiben unverändert, da sich die zugrundeliegenden Klassifikationen für 2025 nicht geändert haben
Das IQTIG hat ein Rückmeldeberichtskonzept vorgelegt, das mittelfristig darauf abzielt, die unterschiedlichen Anforderungen der Nutzergruppen zu adressieren.
G-BA (PDF, 10.20 MB)
Beschluss vom 16. Januar 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Anpassung an neue Rechtslage durch Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
G-BA (PDF, 108 kB)
Änderungen an ICD-10-GM, OPS und normativen Verweisen treten in Kraft
G-BA (PDF, 647 kB)
Abschlussbericht: Übernahme von Aufgaben gemäß § 10 Abs. 3 QSFFx-RL
G-BA (PDF, 2.09 MB)
Im Berichtsjahr 2023 übermittelten 882 Standorte ihre Daten gemäß der Richtlinie QSFFx-RL (Qualitätssicherungsrichtlinie für die Frakturversorgung).
G-BA (PDF, 1.21 MB)
Beschluss vom 16. Januar 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
G-BA (PDF, 157 kB)
Der Beschluss vom 26. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft
G-BA (PDF, 718 kB)
Der Beschluss vom 17. Oktober 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 17. Januar 2025 in Kraft
G-BA (PDF, 644 kB)
Vorbereitung auf bundeseinheitliche Strukturvorgaben für Krankenhäuser