Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: COVID-19 – Ausnahmen zu QS-Anforderungen
Der Beschluss vom 18. Februar 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser, worüber in diesem Themenbereich informiert wird.
Der Beschluss vom 18. Februar 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Ob das plan. QI-Verfahren zum Erfassungsjahr 2020 stattfindet, entscheidet der G-BA erst im April.
Gesetzestechnisch ging die Pandemie Ende Februar in die nächste Runde. Mit dem EpiLage Fortgeltungsgesetz wird die Pandemielage über den März hinaus bis auf weiteres fortgeschrieben.
Der G-BA hat beschlossen, auch im plan. QI-Verfahren die Quartalslieferfristen auszusetzen.
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft
Beschluss vom 18. Februar 2021
Der Entwurf für das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz GVWG (19/26822) sieht neue Vorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und mehr Rechte für Krankenversicherte vor sowie Reformen in Krankenhäusern und Hospizen.
Beschluss vom 18. Februar 2021
Bis zum Jahresende erweitert der G-BA die sogenannten Zentrumszuschläge auch auf Konsiliarleistungen von Spezialkliniken, die in einem intensivmedizinischen digital-gestützten Versorgungsnetzwerk (IDV-Zentren) eingebunden
Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V. veröffentlicht die Vortragspräsentationen zum 14. Krankenhaus-Qualitätstag 2020
Der Beschluss vom 15. Oktober 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 9. Februar 2021 in Kraft.
Mithilfe planungsrelevanter Qualitätsindikatoren nach § 136c Abs. 1 SGB V soll den Planungsbehörden der Bundesländer ermöglicht werden, die Qualität der medizinischen Versorgung einer Klinik bei der Krankenhausplanung zu berücksichtigen.
Aktuelles zur Coronavirus-Pandemie, Arzneimittel, ASV, Methodenbewertung, Qualitätssicherung