Krankheitsbezogen dürfen nun auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) unterstützend in der ASV eingesetzt werden.
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser, worüber in diesem Themenbereich informiert wird.
Der Beschluss vom 21. Juli 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 11. August 2022 in Kraft.
Der Beschluss vom 20. Januar 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Der Beschluss vom 19. Mai 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 28. Juli 2022 in Kraft.
Beschluss vom 21. Juli 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der aktuelle Geschäftsbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) liegt vor.
Das IQTIG hat im Auftrag des G-BA dokumentationsbasierte Qualitätsindikatoren zum Thema Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Sepsis entwickelt.
Der Beschluss vom 16. Juni 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Änderungen der Regelung gemäß Ziffern I bis IV traten am 16. Juli 2022 in...
L 9 KR 170/19 KL, L 9 KR 179/19 KL, L 9 KR 184/19 KL, L 9 KR 186/19 KL | Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteile vom...
Der Beschluss vom 17. Februar 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 2. Juli 2022 in Kraft.
Die vollständige Dokumentation des Rechtssymposiums „Digitalisierung und Datenschutz im Gesundheitswesen – Chancen und Herausforderungen“ vom 17. Juni 2022 ist jetzt mit Videomitschnitten aller Vorträge auf...
Beschluss vom 16. Juni 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Beschluss vom 16. Juni 2022