Thema: G-BA

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser, worüber in diesem Themenbereich informiert wird.

Online-Seminar: Update Krankenhausrecht 2025 <span class="dashicons dashicons-calendar"></span>

Mittwoch, 12. Februar 2025 um 15:00 - 17:00 Uhr online (kostenfrei)

Online-Seminar: Update Krankenhausrecht 2025

Die Veranstaltung bietet einen aktuellen Überblick über rechtliche Entwicklungen im Krankenhauswesen und richtet sich an Fach- und Führungskräfte, Krankenhausjuristen sowie Verantwortliche im Gesundheitswesen.

VOELKER & Partner Rechtsanwälte

Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung, Qualitätssicherungs-Richtlinie bronchoskopische Lungenvolumenreduktion: Bronchoskopische Lungenvolumenreduktion mittels Einlage von Spiralen (Coils) beim schweren Lungenemphysem

Der Beschluss vom 17. Oktober 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 17. Januar 2025 in Kraft

G-BA (PDF, 644 kB)