Der Beschluss vom 18. Januar 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Thema: G-BA Krankentransport Krankentransport-Richtlinie Tagesbehandlung Tagesstationäre Behandlung Verordnungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser, worüber in diesem Themenbereich informiert wird.
Der Beschluss vom 18. Januar 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Der G-BA schließt den Kliniksektor bisher aus der Entwicklung der Richtlinie über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aus.
Der G-BA hat geregelt, unter welchen Bedingungen Patienten eine Übernahme von Fahrtkosten zur tagesstationären Behandlung zusteht.
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 17. Februar 2024 in Kraft.
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. Februar 2024 in Kraft.
Der Beschluss vom 6. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Als wesentlicher Bestandteil kommen Ergebnisse der datengestützten Qualitätssicherung für vom G-BA festgelegte Leistungsbereiche hinzu.
Beschluss vom 21. Dezember 2023. Er tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Der Beschluss vom 19. Oktober 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser für das Jahr 2022 stehen nun in der Referenzdatenbank als PDF-Dokumente zur Verfügung.