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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser, worüber in diesem Themenbereich informiert wird.

Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Anpassung des Rumpfes für das Erfassungsjahr 2024, der endgültigen und prospektiven Rechenregeln sowie der Liste der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren

Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.