Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 in der Fassung der Änderungsbeschlüsse vom 18. Februar 2021 und 19. Januar 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er...
Thema: AusbildungG-BAKinderherzchirurgiePädiatriePersonalmindestvorgabenPflegeberufegesetz
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser, worüber in diesem Themenbereich informiert wird.
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 in der Fassung der Änderungsbeschlüsse vom 18. Februar 2021 und 19. Januar 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er...
Beschluss vom 16. März 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Beschluss vom 16. Februar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
Beschluss vom 19. Januar 2023. Er tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft
zur Krankenhausreform, Notfallversorgung, Ambulantes Operieren (AOP)
Dieses WhitePaper aus der WhitePaper Serie „G-BA Ausblick 2023“ beschäftigt sich schwerpunkttechnisch mit der Nutzenbewertung von Arzneimitteln.
Der G-BA hat erneut Änderungen der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren beschlossen.
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat empfohlen, Erkenntnisse aus dem beendeten Förderprojekt BURDEN 2020 zur Krankheitslastrechnung in die Versorgung zu überführen. Das entwickelte Konzept...
Beschluss vom 16. Februar 2023