Beschluss vom 9. April 2024
Thema: Berichtsjahr 2023 G-BA Qualitätsbericht Qualitätssicherung Servicedateien
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser, worüber in diesem Themenbereich informiert wird.
Beschluss vom 18. April 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 19. Juli 2022 in Kraft.
Beschluss vom 18. April 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berichtsquartal 2023-3 – Quartalsbericht gemäß PPP-RL
Verein zur Förderung eines solidarischen und öffentlichen Gesundheitswesens NRW e.V.
Ein erfolgreiches Projekt, das mit Geldern aus dem Innovationsfonds gefördert wurde, setzt sich in der Praxis durch
B 1 KR 16/22 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.10.2023 – Kommentar unser-mitteleuropa.com
Zu den häufigsten im Krankenhaus erworbenen Infektionen gehören Lungenentzündungen (nosokomiale Pneumonien).
G-BA verzögert vollständige Erfüllung der Mindestpersonalvorgaben in der Psychiatrie um weitere drei Jahre
Eine hundertprozentige Umsetzung der Mindestpersonalvorgaben wird erst ab dem Jahr 2029 von diesen Einrichtungen erwartet und nicht bereits ab 2026
Der Beschluss vom 18. Januar 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.