Thema: Mindestmengen

Hinter der gesetzgeberischen Idee der Mindestmenge steht das Ziel, besonders schwierige Eingriffe aus Gründen der Qualitätssicherung nur von solchen Kliniken durchführen zu lassen, deren Ärztinnen und Ärzte damit ausreichend Erfahrung haben.

In den Mindestmengenregelungen ist näher definiert, in welchem Fall ein Krankenhaus die Leistungen, zu denen Mindestmengen festgelegt sind, erbringen darf.

Zu Mindestmengen sind aktuell 387 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.

Mindestmengen in Rheinland-Pfalz und Saarland: Versorgung konzentriert sich stärker auf spezialisierte Kliniken

AOK-Transparenzkarte 2026 zeigt Strukturentwicklung – Kooperationen und Qualitätszuwachs im Fokus der Krankenhauslandschaft

AOK

Mindestmengenprognose scheitert am fehlenden Versorgungsauftrag: Keine Leistungserbringung ohne krankenhausplanerische Zuweisung

L 11 KR 793/25 B ER | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.12.2025

Sozialgerichtsbarkeit

Drei Länder ziehen wegen Mindestmengenregelung für Frühgeborene vor das Bundesverfassungsgericht

vdek betont Bedeutung der Qualitätsvorgaben und kritisiert das Vorgehen der Länder im Kontext der Krankenhausreform

vdek

Konkurrierende Krankenhäuser können keine rechtlichen Schritte gegen Genehmigung allogener Stammzellentransplantationen im Rahmen einer Ausnahmeregelung einleiten

L 11 KR 3141/25 ER-B | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.11.2025 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

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