u. a. Qualitätssicherung, Mindestmengen und Sicherstellungszuschläge im Krankenhaus
ASV G-BA Krankenhausversorgung Kreißsaal Mindestmengen Personalausstattung PPP-RL Qualitätsanforderungen Qualitätssicherung Sicherstellungszuschlag
Hinter der gesetzgeberischen Idee der Mindestmenge steht das Ziel, besonders schwierige Eingriffe aus Gründen der Qualitätssicherung nur von solchen Kliniken durchführen zu lassen, deren Ärztinnen und Ärzte damit ausreichend Erfahrung haben.
In den Mindestmengenregelungen ist näher definiert, in welchem Fall ein Krankenhaus die Leistungen, zu denen Mindestmengen festgelegt sind, erbringen darf.
u. a. Qualitätssicherung, Mindestmengen und Sicherstellungszuschläge im Krankenhaus
Neue Mindestmengen für spezialisierte Behandlungen ab 2026 und 2027 beschlossen
Strengere Vorgaben für komplexe Eingriffe erhöhen Patientensicherheit und senken Komplikationsrisiken
Nur vier Kliniken erfüllen die neuen Mindestmengenregelungen
Neue Beschlüsse zur Kolon- und Rektumkarzinomchirurgie treten 2025 in Kraft
Sozialgericht Kiel, Beschluss vom 17.12.2024 – Kommentar Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte
Neue Mindestmenge und Anpassung der Qualitätssicherung ab 2025
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat seine digitalen Landkarten für die Mindestmengen der wichtigsten medizinischen Eingriffe für 2025 veröffentlicht.
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft
Einblicke in datengestützte Verfahren und Entwicklungen
Neue Vorgaben zur Konzentration der Behandlung ab 2025 mit Übergangsregelungen bis 2029
L 10 KR 243/24 B ER | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.10.2024
Mehr Spezialisierung: Übersicht der zugelassenen Klinikstandorte in Sachsen und Thüringen
L 4 KR 128/21 | Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.07.2024
Positiver Trend führt zur Zulassung trotz verfehlter Mindestmenge im Jahr 2024