Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 19. Juli 2022 in Kraft.
Thema: G-BA Mindestmengen Mindestmengenkatalog Mindestmengenregelungen Mm-R
Hinter der gesetzgeberischen Idee der Mindestmenge steht das Ziel, besonders schwierige Eingriffe aus Gründen der Qualitätssicherung nur von solchen Kliniken durchführen zu lassen, deren Ärztinnen und Ärzte damit ausreichend Erfahrung haben.
In den Mindestmengenregelungen ist näher definiert, in welchem Fall ein Krankenhaus die Leistungen, zu denen Mindestmengen festgelegt sind, erbringen darf.
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 19. Juli 2022 in Kraft.
L 5 KR 22/24 B ER | Landessozialgericht München, Beschluss vom 19.03.2024
Verein zur Förderung eines solidarischen und öffentlichen Gesundheitswesens NRW e.V.
Viele Informationen aus dem geplanten Klinikatlas des Bundes schon jetzt verfügbar
Viele Informationen aus dem geplanten Klinikatlas des Bundes schon jetzt verfügbar
Das Klinikum Itzehoe hat vor Gericht einen Eilantrag gewonnen, der es ihm erlaubt, weiterhin Frühchen jederzeit und vollumfänglich zu behandeln.
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 13.02.2024 – Kommentar Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. Februar 2024 in Kraft.
Der Beschluss vom 6. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Nach dem Aus der Extremfrühchen-Station in Neubrandenburg vor einem Jahr wollen die Krankenkassen nun weitere hoch spezialisierte Behandlungen nicht mehr bezahlen.
171 neue OPS-Kodes wurden zum 1. Januar 2024 in den AOP-Katalog aufgenommen, die Mindestmengen wurden zum Jahresstart angepasst, im April laufen die Härtefallhilfen für zugelassene...
Im Jahr 2023 kamen genau 25 Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1.250 Gramm in der Helios Klinik zur Welt
Frühchen, die weniger als 1.250 Gramm wiegen, werden seit Jahresbeginn nicht mehr im Klinikum Hanau aufgenommen.
Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche Neuregelungen für Krankenhäuser in Kraft
„Aktuell ist das Klinikum Hanau in Abstimmung mit den Sozialleistungsträgern hinsichtlich der Versorgung von Frühgeborenen, die unter 1.250 Gramm wiegen“