Markiert: Mindestmengen

Hinter der gesetzgeberischen Idee der Mindestmenge steht das Ziel, besonders schwierige Eingriffe aus Gründen der Qualitätssicherung nur von solchen Kliniken durchführen zu lassen, deren Ärztinnen und Ärzte damit ausreichend Erfahrung haben.

In den Mindestmengenregelungen ist näher definiert, in welchem Fall ein Krankenhaus die Leistungen, zu denen Mindestmengen festgelegt sind, erbringen darf.

Neuregelungen ab 01.01.2024 für Krankenhäuser im Überblick

Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche Neuregelungen für Krankenhäuser in Kraft