Krankenhaus-Chef mahnt Ausgleichszahlungen über Januar hinaus dringend an
Es sind stürmische Zeiten, durch die das DRK-Verbundkrankenhaus Altenkirchen-Hachenburg manövriert werden muss.
Es sind stürmische Zeiten, durch die das DRK-Verbundkrankenhaus Altenkirchen-Hachenburg manövriert werden muss.
Zur Absicherung der medizinischen Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser sind dringend weiterführende Rettungsschirmentscheidungen erforderlich.
Besonders betroffen sind kleine Einrichtungen wie in Bützow. Mit mehr Corona-Patienten wächst auch die finanzielle Not.
Gesundheitsrecht, insbesondere Krankenhausrecht sowie Rehabilitations-, Pflege-und Heimrecht
Informationen zur Umsetzung des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch die Freie und Hansestadt Hamburg.
Die Landesregierung hat die pauschalen Fördermittel für Krankenhaus-Investitionen für das laufende Jahr gleich zu Jahresbeginn als Gesamtbetrag ausgezahlt.
Am 19. November 2020 ist das „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ in Kraft getreten.
„Nur wenn wir behandeln, wird gezahlt“
DKG zu den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz
Krankenhäuser in Corona-Hotspotregionen können künftig finanziell besonders unterstützt werden.
Relativ zeitgleich zum Entschließungsantrag der Bundesländer hat das Bundesgesundheitsministerium einen Verordnungsentwurf erarbeitet, demzufolge die Bundesländer mehr Krankenhäuser bestimmen dürfen, die Anspruch auf eine Freihaltepauschale haben.
Der Bundesrat hat am 18. Dezember das zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung von Gesundheitsversorgung und Pflege gebilligt.
Der am 18.11.2020 beschlossene Schutzschirm 2.0 ist weder ausreichend, noch praktikabel und lässt viele im Regen stehen
Den Versprechen des Bundesgesundheitsministers müssen jetzt rasch Taten folgen.
Laut Geschäftsführer Norbert Böttcher fallen beide Häuser nicht unter den neuen Corona-Rettungsschirm der Bundesregierung.