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Das InEK Institut unterstützt die Krankenhäuser und Krankenkassen sowie deren Verbände bei der durch das GKV-Modernisierungsgesetz gesetzlich vorgeschriebenen Einführung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des G-DRG-Systems nach § 17b KHG zur Abrechnung von stationären Krankenhausleistungen.
Das InEK-Datenportal steht für die Übermittlung der Angaben nach der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2023 (Quartalsmeldungen für das Jahr 2023) zur Verfügung.
Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2023
FAQ-Liste mit Fragen und Antworten zur Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2023 sowie Ausfüllhinweise zur Umsetzung
2. Änderungsvereinbarung zur PpUG-Sanktions-Vereinbarung vom 23.01.2023
InEK stellt Abschlussbericht zur Entwicklung von Investitionsbewertungsrelationen gem. § 10 KHG für das Jahr 2022 zur Verfügung
Durch die Übermittlung und Erläuterung von Datenauswertungen soll das InEK das Bundesgesundheitsministerium unterstützen.
Übermittlung der Jahresmeldung für das Jahr 2022
Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 Abs.1 KHEntgG für das Datenjahr 2022.
33 K4/21 | Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 08.09.2022
Antrag zum anhängigen Verfahren des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG veröffentlicht
Durch ein technisches Versehen wurde am 01.12.2022 ein fehlerhafter um variable Sachkosten bereinigter PEPP-Entgeltkatalog Version 2022 veröffentlicht.