InEK veröffentlicht Zuordnung für onkochirurgische Leistungen

14 Indikationsbereiche nach § 40 KHG werden über ICD-10-GM- und OPS-Schlüssel definiert – Grouper folgt bis Ende 2026

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die Indikationsbereiche für onkochirurgische Leistungen nach § 40 Absatz 1 KHG veröffentlicht. Für insgesamt 14 Indikationsbereiche stehen nun die zugehörigen Diagnosen- und Prozedurenlisten auf Basis von ICD-10-GM und OPS 2025 zur Verfügung. Damit wird erstmals konkret nachvollziehbar, nach welcher Systematik Behandlungsfälle den einzelnen onkochirurgischen Bereichen zugeordnet werden.

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die für die Krankenhausreform relevanten Indikationsbereiche für onkochirurgische Leistungen nach § 40 Absatz 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) veröffentlicht. Die Veröffentlichung enthält neben den einzelnen Indikationsbereichen die jeweils definierenden Diagnosen- und Prozedurenschlüssel nach ICD-10-GM und OPS in der Version 2025.

Damit steht Krankenhäusern eine konkrete Grundlage zur Verfügung, um nachzuvollziehen, welche Behandlungsfälle den jeweiligen onkochirurgischen Indikationsbereichen zugerechnet werden.

InEK definiert 14 onkochirurgische Indikationsbereiche

Die Systematik umfasst insgesamt 14 Bereiche:

Bronchien und Lunge Darm und Anus
Harnblase Kopf-Hals
Leber und Gallenwege Mamma
Niere Pankreas
Prostata Schilddrüse und Nebenschilddrüse
Magen Speiseröhre
Weibliche Genitalorgane Zentrales und peripheres Nervensystem

Für jeden dieser Bereiche stellt das InEK differenzierte Listen der relevanten ICD-10-GM- und OPS-Kodes bereit.

Die Listen bilden damit die technische Grundlage für die Zuordnung von Krankenhausfällen zu den jeweiligen onkochirurgischen Indikationsbereichen.

Auch Nebendiagnosen können für die Zuordnung relevant sein

Für das Medizincontrolling besonders relevant ist die konkrete Zuordnungslogik.

Nach Angaben des InEK werden bösartige Neubildungen grundsätzlich sowohl als Hauptdiagnose als auch als Nebendiagnose berücksichtigt. Die Zuordnung beschränkt sich damit nicht ausschließlich auf Fälle, bei denen die onkologische Erkrankung als Hauptdiagnose kodiert wurde.

Darüber hinaus können einzelne Behandlungsfälle unter bestimmten Voraussetzungen mehreren onkochirurgischen Indikationsbereichen zugeordnet werden. Die veröffentlichten ICD- und OPS-Listen ermöglichen nun erstmals eine systematische Analyse der eigenen Leistungsdaten entlang der gesetzlichen Indikationsbereiche.

Grouper und Definitionshandbuch folgen bis Ende 2026

Die jetzt veröffentlichten Listen stellen allerdings noch nicht den letzten technischen Umsetzungsschritt dar. Nach § 40 Absatz 1 Satz 6 KHG muss das InEK bis zum 31. Dezember 2026 eine entsprechende Datenverarbeitungslösung zertifizieren. Mit diesem Grouper soll die Zuordnung der Krankenhausfälle zu den onkochirurgischen Indikationsbereichen künftig technisch umgesetzt werden können. Zusätzlich wird das InEK ein Definitionshandbuch veröffentlichen. Dieses soll die konkrete Zuordnungslogik und damit die technische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben näher dokumentieren. Bis zur Bereitstellung des Groupers ermöglichen die nun veröffentlichten Diagnosen- und Prozedurenlisten den Krankenhäusern bereits eine erste eigenständige Analyse ihres Leistungsspektrums.

Bedeutung für Medizincontrolling und Krankenhausplanung

Für Medizincontrolling und strategische Leistungsplanung ist die Veröffentlichung von unmittelbarer Bedeutung.

Krankenhäuser können anhand ihrer §-21-Daten beziehungsweise ihrer kodierten Behandlungsfälle analysieren, welche Fallzahlen sie innerhalb der 14 onkochirurgischen Indikationsbereiche erreichen und welche Fachabteilungen beziehungsweise Standorte davon betroffen sind.

Von besonderer Bedeutung ist dabei die Kombination aus ICD-10-GM- und OPS-Kodes. Eine belastbare Analyse sollte deshalb nicht ausschließlich auf Diagnosehäufigkeiten beruhen, sondern die vollständige vom InEK definierte Zuordnungslogik berücksichtigen.

Onkochirurgische Leistungen sollen auf der Grundlage relativer Mindestmengen reguliert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann dabei künftig auch unterhalb der bisherigen Schwelle von 15 % eine Abrechnungsbeschränkung vorsehen, sofern dies zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung erforderlich ist.
Weitere Informationen

Mit Blick auf die Krankenhausreform gewinnen solche Analysen zusätzlich an Bedeutung. Die gesetzlichen Regelungen für onkochirurgische Leistungen zielen darauf, entsprechende Eingriffe stärker an geeigneten Krankenhausstandorten zu konzentrieren.

Für Klinikträger bietet sich daher bereits jetzt an, die veröffentlichten Kodelisten gegen das eigene Leistungsgeschehen zu spiegeln und mögliche Auswirkungen auf einzelne Standorte und Fachabteilungen zu bewerten.

Mit der Zertifizierung des Groupers und der Veröffentlichung des Definitionshandbuchs bis Ende 2026 wird die technische Grundlage für diese Analysen weiter konkretisiert.