Ausfüllhinweise zur Datei „Ausbildung“ für alle ausbildenden Krankenhäuser
Thema: Ausbildung Ausbildungsfinanzierung Datenjahr 2023 Datenübermittlung InEK
Themen sind in diesem Bereich das Personalmanagement, Maßnahmen und Instrumente zur Personalbemessung und Personalcontrolling. Aktuelle Themen wie die Personaluntergrenzen im Pflegebereich werden ebenso beleuchtet, ebenfalls sammeln wir Artikel zum Betriebsrat, dem Gesundheitschutz sowie Dossiers für Arbeitgeber. Personalien im Krankenhausmanagement finden Sie hier.
Ausfüllhinweise zur Datei „Ausbildung“ für alle ausbildenden Krankenhäuser
Die Krankenhäuser in Deutschland können die steigenden Personalkosten im Jahr 2024 nicht durch die für dieses Jahr erwarteten Erlöse decken.
Nach Ansicht der CDU-Fraktion droht in Rheinland-Pfalz ein Pflegenotstand. Um die Situation zu verbessern, hat die Fraktion zwölf Forderungen vorgelegt.
Dr. Markus Mai plädiert für Einführung einer Pauschale zur Sicherstellung der Finanzierung und für zusätzliche Liquidität
Die Main-Kinzig-Kliniken bieten ab Herbst 2024 einen dualen Studiengang an, der den Absolventen gleich zwei Abschlüsse ermöglicht
Vor allem Beschäftigte im Gesundheitswesen sind in Rheinland-Pfalz häufig von psychischen Erkrankungen betroffen.
Krankenhauspersonal in Japan ist überlastet und viele würden am liebsten ihren Job sofort hinschmeißen.
Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) Sachsen hat das DRK Krankenhaus Chemnitz-Rabenstein wegen vermuteter Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz bei der zuständigen Behörde angezeigt.
Der Freistaat Bayern hat im Bundesrat die Ablehnung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) beantragt.
Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gemeinnützige GmbH
Wenn die Pflegekammer nicht kommt, wäre das ein trauriges Ergebnis.
Verordnung für bedarfsgerechte Personalvorgabe ist Erfolg der Krankenhausbeschäftigte
DKG zu den Tarifsteigerungen im Krankenhaus
Leichter Anstieg um 0,6 % gegenüber dem Vorjahr trotz Abbau von zusätzlichem Personal zur Pandemiebekämpfung
B 1 KR 22/22 R | Bundessozialgericht, Entscheidung am 19.10.2023 – Urteilsbegründung