Eine hundertprozentige Umsetzung der Mindestpersonalvorgaben wird erst ab dem Jahr 2029 von diesen Einrichtungen erwartet und nicht bereits ab 2026
Thema: G-BA Personalausstattung Personalvorgaben PPP-RL Psychiatrie Psychosomatik
Eine hundertprozentige Umsetzung der Mindestpersonalvorgaben wird erst ab dem Jahr 2029 von diesen Einrichtungen erwartet und nicht bereits ab 2026
Ein zu hohes Maß an Bürokratie wird regelmäßig als einer der zentralen Faktoren für berufliche Unzufriedenheit und Kostensteigerungen im Gesundheitswesen genannt.
In den Kliniken müssen der pflegerische und der ärztliche Bereich mit Blick auf die Personalausstattung und die damit verbundenen Kosten gleichgestellt werden
Gegen diesen Plan des Gemeinsamen Bundesausschusses der Kliniken und Ärzte (GBA) laufen 19 Verbände Sturm.
50 Prozent der Krankenhäuser für Kinder– und Jugendpsychiatrie und knapp 40 Prozent der psychiatrischen Krankenhäuser setzten im zweiten Halbjahr 2021 weniger Behandlungspersonal ein
Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen aus 86 öffentlichen, kommerziellen und freigemeinnützigen, einschließlich kirchlichen Klinikunternehmen fordern deutliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Personalausstattung im Krankenhaus.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat an den sechs Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen einen Tarifvertrag zur Entlastung des Personals durchgesetzt.
Gewerkschaft sieht Gesetzgeber in der Pflicht für Personalvorgaben für eine sichere Versorgung
Forderungen der Krankenhausgesellschaft Sachsen zur G-BA-Richtlinie Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL)
Positionspapier des Marburger Bundes zur 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
Staatlich vorgegebene Pflegepersonalschlüssel haben im australischen Queensland zu einem Rückgang von Todesfällen und Wiedereinweisungen sowie verkürzten Liegezeiten geführt.
Quelle: sächsische
Klinikverband weist auf Fachkräftemangel hin und hätte gerne mehr Geld für die Digitalisierung
In der dritten Welle der Corona-Pandemie verschärft sich die ohnehin bestehende Überlastung des Krankenhauspersonals weiter.
Beschluss vom 18. Februar 2021