Versorgungssicherheit im Fokus: Fachgesellschaften nehmen Stellung zum KHAG
DGOU, DGOOC und DGU kritisieren personelle Vorgaben der Leistungsgruppe „Allgemeine Chirurgie“
Die Bundesregierung arbeitet weiter an den Nachbesserungen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Der Gesetzentwurf zum Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) wurde jedoch nicht wie geplant am 10. September verabschiedet. Grund: Noch besteht Abstimmungsbedarf mit den Ländern und Fachgesellschaften. Bis zum 21. August konnten medizinische Verbände ihre Stellungnahmen abgeben. Die orthopädisch-unfallchirurgischen Fachgesellschaften DGOU, DGOOC und DGU begrüßen in ihrer Erklärung zwar das Ziel, die Qualität der Krankenversorgung zu verbessern. Zugleich warnen sie jedoch, dass die geplanten Änderungen die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten gefährden könnten.
Kritik an der Leistungsgruppe 14 „Allgemeine Chirurgie“
Besonders deutlich äußern sich Prof. Dr. Dietmar Pennig, Prof. Dr. Bernd Kladny, Prof. Dr. Sascha Flohé und Prof. Dr. Karl-Dieter Heller zur Leistungsgruppe 14 (LG 14). Sie kritisieren einen grundsätzlichen Konstruktionsfehler:
- In der LG 14 würden allgemeine und hochspezialisierte chirurgische Leistungen vermischt.
- Ein Allgemeinchirurg könne viele komplexe Eingriffe wie Kinderorthopädie, Tumorchirurgie oder gelenkerhaltende Operationen fachlich gar nicht abdecken.
- Zudem gebe es nach Daten der Bundesärztekammer bereits zu wenige Fachärzte für Allgemeinchirurgie, und der Nachwuchs in dieser Weiterbildung sei rückläufig.
Die Experten warnen vor einer „rückwärtsgewandten“ Entwicklung, die den chirurgischen „Alleskönner“ wieder erzwingen würde – ein Modell, das heutigen Qualitätsansprüchen nicht entspricht.
Risiken für die Versorgung in der Fläche
Ein weiteres Problem sehen die Fachgesellschaften in den Personalvorgaben für spezialisierte Leistungsgruppen. So müssten etwa in der speziellen Traumatologie künftig acht Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie vorgehalten werden – zusätzlich zur LG 14. Für kleinere Häuser, vor allem im ländlichen Raum, sei dies „weder realistisch noch organisatorisch leistbar“.
Änderungsvorschlag an das BMG
Um die Versorgungssicherheit zu sichern, schlagen DGOU, DGOOC und DGU vor, dass Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie sowohl in der LG 14 „Allgemeine Chirurgie“ als auch in den jeweiligen spezialisierten Leistungsgruppen anrechenbar sein sollen. Nur so ließen sich Doppelvorhaltungen vermeiden.
Die Fachgesellschaften fordern zudem eine Überarbeitung der Definition von Fachkliniken, um hoch spezialisierte Einrichtungen – etwa in der Kinderorthopädie oder Schmerztherapie – nicht aus der Versorgung herauszudrängen.






