KHAG bringt neue Spielräume für Krankenhäuser
Reform der Krankenhausreform lockert Qualitätsvorgaben, verschärft aber Anforderungen an Facharztpräsenz
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Das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) hat nach dem Bundesratsbeschluss vom 27. März 2026 und der anschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt am 15. April 2026 Rechtskraft erlangt. Das Anpassungsgesetz bringt eine Vielzahl hochkomplexer Ausnahmeregelungen und bürokratischer Entlastungen, die den ursprünglichen ordnungspolitischen Selektionsdruck auf Deutschlands Kliniken merklich abfedern. Gleichzeitig konfrontiert eine völlig neue Facharzt-Präsenzregelung das Klinikmanagement mit massiven personellen und wirtschaftlichen Hürden.
Mit dem Inkrafttreten des KHAG verlagert sich der Fokus der Krankenhausreform nun final auf die operative und rechtliche Umsetzung in den Bundesländern und direkt vor Ort in den Kliniken. Eine Detailanalyse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris zeigt, an welchen Stellschrauben der Gesetzgeber nachjustiert hat und wo neue Konfliktfelder entstehen.




