Kategorie: Entlassmanagement

Aktuelle Informationen zum Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V, welcher ab 01.10.2017 in Kraft getreten ist. Darin sind Krankenhäuser verpflichtet, für Patienten ein standardisiertes Entlassmanagement sicherzustellen.

Das Entlassmanagement im Krankenhaus ist ein wichtiger Bestandteil der Versorgung von Patientinnen und Patienten, die nach einem stationären Aufenthalt weiterhin medizinische oder pflegerische Leistungen benötigen. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose und bedarfsgerechte Weiterbehandlung zu gewährleisten und unnötige Wiederaufnahmen zu vermeiden.

Versorgungslücken nach dem Krankenhausaufenthalt schließen: Studienergebnisse [intersec-CM] zum Entlass- und Überleitungsmanagement nach § 39 SGB V für Menschen, die im Krankenhaus kognitive demenzielle Beeinträchtigungen zeigen

Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, einen Überblick über das Dokumentationsgeschehen zum Entlass- und Überleitungsmanagement für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen im klinischen Alltag