Nach Eintragung im Handelsregister gilt die Pflegeplatzmanager GmbH rückwirkend zum 1. Januar 2024 als aufgelöst und der vollständige Betrieb ist auf die Recare Deutschland GmbH
Kategorie: Entlassmanagement
Aktuelle Informationen zum Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V, welcher ab 01.10.2017 in Kraft getreten ist. Darin sind Krankenhäuser verpflichtet, für Patienten ein standardisiertes Entlassmanagement sicherzustellen.
Das Entlassmanagement im Krankenhaus ist ein wichtiger Bestandteil der Versorgung von Patientinnen und Patienten, die nach einem stationären Aufenthalt weiterhin medizinische oder pflegerische Leistungen benötigen. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose und bedarfsgerechte Weiterbehandlung zu gewährleisten und unnötige Wiederaufnahmen zu vermeiden.
Der G-BA schließt den Kliniksektor bisher aus der Entwicklung der Richtlinie über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aus.
Deutschlandweite Befragung von Verantwortlichen des klinischen Risikomanagements
In Sachsen-Anhalt steigt die Zahl der pflegebedürftigen Personen nach einem Krankenhausaufenthalt.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, einen Überblick über das Dokumentationsgeschehen zum Entlass- und Überleitungsmanagement für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen im klinischen Alltag
Ein aktuelles Forschungsprojekt der Hochschule Bielefeld hat sichtbar gemacht, dass die Situation der Sozialen Arbeit in Krankenhäusern, insbesondere während und nach der Covid-19-Pandemie, von besonderen...
„Entlassmanagement“: Kliniken müssen dafür sorgen, dass Patienten auch nach ihrer Entlassung medizinisch richtig versorgt werden.
Der Begriff „Entlassmanagement“ ist im klinischen Alltag allgegenwärtig und doch wird er in den zahlreichen Krankenhäusern unseres Landes unterschiedlich verstanden und gelebt.
Recare hat das KHZG-Ausschreibungsverfahren für das digitale Entlassmanagement des Gesundheitskonzerns AGAPLESION gewonnen.
Nach der Krankenhausbehandlung einer zumeist betagten Person wird festgestellt, dass sie in Zukunft auf ambulante oder gar stationäre Pflege angewiesen sein wird.
Austausch zum Übergang eines Patienten vom Krankenhaus in die Arztpraxis erfolgt oft über Papier, während spezialisierte Dienste wie KIM offenbar kaum verwendet werden.
Nach ihrem Behandlungsende können Patienten jetzt bis zu zehn Tage weiter in der Klinik versorgt werden.
Liste der zugelassenen Softwareprodukte und die Beschreibung des Antragsverfahren
Die Klinik-Kompetenz-Bayern, die Bayerische Krankenhausgesellschaft und die Klinik IT Genossenschaft führen ein gemeinsames Patientenportal ein.