Kategorie: Entlassmanagement

EntlassmanagementAktuelle Informationen zum Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V, welcher ab 01.10.2017 in Kraft getreten ist. Darin sind Krankenhäuser verpflichtet, für Patienten ein standardisiertes Entlassmanagement sicherzustellen.

Das Entlassmanagement im Krankenhaus ist ein wichtiger Bestandteil der Versorgung von Patientinnen und Patienten, die nach einem stationären Aufenthalt weiterhin medizinische oder pflegerische Leistungen benötigen. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose und bedarfsgerechte Weiterbehandlung zu gewährleisten und unnötige Wiederaufnahmen zu vermeiden.