Thema: MDK-Reformgesetz

Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz
Der MD wurde organisatorisch von den Krankenkassen gelöst und ist als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Zudem wurde die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen damit systematisch vermindert werden. Das Gesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Zu MDK-Reformgesetz sind aktuell 414 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.

Bürokratismus im deutschen Gesundheitswesen

Ein zu hohes Maß an Bürokratie wird regelmäßig als einer der zentralen Faktoren für berufliche Unzufriedenheit und Kostensteigerungen im Gesundheitswesen genannt.

Statistikdaten nach § 17c Abs. 6 Satz 1 für das Jahr 2022

GKV: Vorverfahren, Prüfanlässe, Prüfergebnisse, Nachverfahren Krankenhausabrechnungsprüfungen

GKV-Spitzenverband (XLSX, 99 kB)

Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der §§ 6, 8, 10, Anlagen 3 und 5 sowie Änderungen hinsichtlich des Pflegeberufegesetzes

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Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 16. Februar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 23. Juni 2023...

G-BA

Neuer AOP-Vertrag: Vor Komplikationsgefahren warnen Aktionsbündnis Angeborene Herzfehler (ABAHF) und Fachgesellschaft für Kinderkardiologie (DGPK)

Katheter-Eingriffe bei Kindern ambulant: „Gefährdet klar das Kindeswohl!“

Deutsche Herzstiftung