Thema: MDK-Reformgesetz

Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz
Der MD wurde organisatorisch von den Krankenkassen gelöst und ist als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Zudem wurde die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen damit systematisch vermindert werden. Das Gesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der §§ 6, 8, 10, Anlagen 3 und 5 sowie Änderungen hinsichtlich des Pflegeberufegesetzes

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Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 16. Februar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 23. Juni 2023...

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