Markiert: MDK-Reformgesetz

Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz
Der MD wurde organisatorisch von den Krankenkassen gelöst und ist als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Zudem wurde die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen damit systematisch vermindert werden. Das Gesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG)

Aus Sicht der DGfM verfehlt der Referentenentwurf das Ziel einer Entbürokratisierung gänzlich