Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der §§ 6, 8, 10, Anlagen 3 und 5 sowie Änderungen hinsichtlich des Pflegeberufegesetzes

Der Beschluss vom 17. Dezember in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 16. Februar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 23. Juni 2023 in Kraft.

Die Änderungen werden vor dem Hintergrund notwendig, dass der Gemeinsame Bundesausschuss () am 15. Oktober 2020 beschlossen hat, die Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) mit Wirkung zum 1. Januar 2021 aufzuheben. Zudem sind Anpassungen hinsichtlich des Reformgesetzes erforderlich und es werden die am 19. September 2019 beschlossenen Änderungen der nunmehr in der Anlage 5 der Richtlinie nachgezogen. Des Weiteren haben sich seit dem 1. Januar 2020 die Rahmenbedingungen der mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) geändert.

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