Immer mehr macht sich Unruhe unter den Krankenhäusern breit: Das AOP-System vom 01.01.23 ist nicht so gut, wie wir gehofft hatten…
Thema: Ambulantes OperierenAmbulantisierungAOPAOP 2023AOP-Katalog 2023Fehlbelegung
Immer mehr macht sich Unruhe unter den Krankenhäusern breit: Das AOP-System vom 01.01.23 ist nicht so gut, wie wir gehofft hatten…
Gesundheitskioske, „diagnosis-related groups“ und Co.
Das Jahr 2023 startet mit einem großen Schritt zur Erweiterung der Ambulantisierung von medizinischen Leistungen in Deutschland.
Der lange erwartete AOP-Katalog wurde zum Jahreswechsel veröffentlicht. In etwas abgemilderter Form, verglichen mit den Vorschlägen aus dem IGES-Gutachten
Allgemeine Tatbestände, bei deren Vorliegen die stationäre Durchführung von Leistungen gemäß Anlage 1 AOP-Katalog erforderlich sein kann
Gültige Fassung zum „Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß § 115b SGB V im Krankenhaus“ (AOP-Katalog)
Der AOP-Katalog 2023 wurde mit einer ersten Erweiterung vereinbart
Nach dem neuen Vertrag für ambulantes Operieren (AOP) soll künftig auch der überwiegende Anteil aller endoskopischer Leistungen in der Gastroenterologie primär ambulant erfolgen ohne regelhafte stationäre Nachbeobachtung
Zum 1. Januar 2023 wird der AOP-Vertrag nach § 115b Absatz 1 SGB V geändert. Neben zusätzlichen Leistungen wird die Differenzierung nach Schweregrad eingeführt.
medconweb stellt den AOP-Katalog 2023 in einer Online-Version zur Verfügung für die schnellere Suche nach Ambulant durchführbare Operationen und sonstige stationsersetzende Eingriffe gemäß § 115...