Thema: Versorgungsauftrag

KHEntgG Änderung i.R des KHVVG: Strahlentherapie von allgemeinen Krankenhausleistungen ausgenommen

Mit einer Änderung des KHEntgG durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde klargestellt, dass strahlentherapeutische Leistungen, die von Dritten erbracht werden, nicht als allgemeine Krankenhausleistungen gelten.

Anwaltskanzlei Quaas & Partner

SpiFa lehnt beabsichtigte Neuregelung zur Ermächtigung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und Krankenhäusern ab

SpiFa kritisiert Änderungsanträge zur Krankenhausreform der Ampel-Fraktionen als „Luftnummer“ und warnt vor Verschlechterung der ambulanten Versorgung

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