Stellungnahme der DGINA zu Auswirkungen des „Poolärzte-Urteils“ des BSG
Einschränkung des KV-Notdienstes führt zu erhöhter Belastung der Notfallkliniken
Als Reaktion auf das Urteil des Bundessozialgerichts (b 12 r 9/21 r) vom 24. Oktober 2023 ziehen sich Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) in bestimmten Regionen teilweise aus dem ambulanten Versorgungsauftrag zurück und schränken den KV-notdienst ein. Dies führt zu einer Fehlsteuerung von Patienten, die Hilfe suchen, in die Notfallkliniken und trägt zu einer weiteren Belastung dieser kliniken bei.
dgina Forderungen:
- Der ambulante Versorgungsauftrag muss vollumfänglich durch die KVen sichergestellt werden. Dieser umfasst Notdienstpraxen, Terminservicestellen und den aufsuchenden ärztlichen Bereitschaftsdienst.
- Die Umsetzung des gesetzlich verankerten ambulanten Versorgungsauftrags der KV gemäß § 75 SGB V benötigt dringend eine Konkretisierung. Es gibt derzeit keine quantifizierbaren Parameter anhand derer eine erfolgreiche Umsetzung des ambulanten Versorgungsauftrags ableitbar ist.
- Der gesetzliche Auftrag zur zeitnahen Vermittlung von ambulanten Terminen beim Haus- oder facharzt, wie im Terminservicegesetz formuliert, bedarf ebenfalls einer unabhängigen qualitätskontrolle.
- Die Ausstattung und die Qualifikation der in den Notdienstpraxen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss einem notfallmedizinisch angemessenen einheitlichen Qualitätsstandard folgen und gesetzlich festgeschrieben werden.
- Kooperierende Notfallkliniken sollten für die Übernahme des ambulanten Versorgungsauftrags zu Abend- und Nachtzeiten und die daraus resultierenden Mehrbelastungen angemessen honoriert werden.