Notfallreform schafft Grundlagen für nachhaltige Strukturveränderungen
Gesetzentwurf legt wertvolle Grundlagen für eine echte Strukturreform
Selbstverwaltungspartner in der Pflicht
AKG fordert gesetzliche Klarstellungen und konsequente Fortsetzung des Stufenkonzeptes
„Das Gesetz legt in allen relevanten Bereichen der Notfallversorgung wichtige und richtige Grundlagen für eine nachhaltige Verbesserung der Versorgungssituation.“, lobt Helmut Schüttig, Geschäftsführer der AKG, die Arbeit des Ministeriums. „Die konkrete Ausgestaltung wird die Entscheidungsträger in Bund und Ländern sowie die Führungsriege aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Deutscher Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der Krankenkassen noch vor die eine oder andere Herausforderung stellen.“, prognostiziert Schüttig weiter.
Gesetzliche Grundlagen mit vielen offenen Fragen
Neben den bereits oft hervorgehobenen Grundpfeilern des Reformvorhabens sind insbesondere die Verpflichtung zum digitalen Datenaustausch zwischen den verschiedenen Leistungserbringern, die gezielte Patientensteuerung, die Stärkung der Länder in ihrer Planungsverantwortung für die Notfallversorgung sowie die systematische Einbindung des G-BA zur Sicherstellung bundesweit einheitlicher Rahmenbedingungen grundsätzlich positiv zu werten. […]
Pressemitteilung: Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Großkrankenhäuser e.V.