Kinderärzte warnen vor Fehlsteuerung bei Notfallreform

Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit, DIVI und GNPI fordern eigene Strukturen für die pädiatrische Notfallversorgung

Die geplante Reform der Notfallversorgung muss aus Sicht führender kinder- und jugendmedizinischer Fachverbände stärker auf die besonderen Anforderungen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet werden. In einer aktualisierten Stellungnahme für das parlamentarische Verfahren warnen das Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e. V., die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sowie die Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin (GNPI) davor, dass der derzeitige Gesetzentwurf bestehende Versorgungsstrukturen schwächen und neue Doppelstrukturen schaffen könnte.

Die Verbände begrüßen grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, die Notfallversorgung in Deutschland neu zu ordnen und ambulante sowie stationäre Strukturen besser miteinander zu vernetzen. Allerdings müsse die Reform die medizinischen Besonderheiten der Kinder- und Jugendmedizin berücksichtigen. Kinder und Jugendliche sollten im Notfall möglichst von pädiatrisch qualifizierten Ärztinnen und Ärzten behandelt werden können.

Gleichzeitig weisen die Fachverbände auf die begrenzten personellen Ressourcen in Kinderkliniken und kinder- und jugendärztlichen Praxen hin. Eine Ausweitung der Notfallversorgung ohne ausreichende Personalbasis sei nicht realistisch. Neue Strukturen müssten sich daher am tatsächlich verfügbaren Fachpersonal orientieren.

Pädiatrische Notfallversorgung benötigt eigene Standards

Nach Einschätzung der Verbände unterscheidet sich die Versorgung von Kindern und Jugendlichen grundlegend von der Notfallversorgung Erwachsener. Anatomische und physiologische Besonderheiten, altersabhängige Krankheitsbilder sowie unterschiedliche Symptomdarstellungen erfordern eigene Bewertungs- und Behandlungskonzepte.

Besonders kritisch sehen die Organisationen die geplante Ersteinschätzung nach § 123c SGB V-E. Eine standardisierte Ersteinschätzung müsse aus ihrer Sicht zwingend pädiatrisch validiert sein und unabhängig vom Zugangsweg gelten – unabhängig davon, ob ein Kontakt über die Notrufnummer 112, die Rufnummer 116117, eine Zentrale Notaufnahme, ein Kinder-Integriertes Notfallzentrum (KINZ) oder den Bereitschaftsdienst erfolgt.

Die Verbände fordern ein verbindliches vierstufiges Behandlungssystem:

  1. Sofortiger Notfall mit unmittelbarer Behandlung beziehungsweise stationärer Aufnahme
  2. Dringliche Versorgung innerhalb von 24 Stunden
  3. Mittelfristige Versorgung durch die Regelversorgung
  4. Keine medizinische Behandlung erforderlich

Die Entscheidung der Ersteinschätzung müsse zudem digital dokumentiert werden, damit Mehrfachkontakte über verschiedene Versorgungsebenen hinweg erkannt und besser gesteuert werden können.

Kritik an möglichen Doppelstrukturen

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die geplanten Kinder-Integrierten Notfallzentren (KINZ). Die Verbände begrüßen grundsätzlich die Vernetzung von ambulanter und stationärer Notfallversorgung, fordern jedoch eine klarere gesetzliche Ausgestaltung.

An Standorten mit der höchsten Notfallstufe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA-Stufe 2) sollte die Einrichtung eines KINZ aus Sicht der Fachgesellschaften verpflichtend vorgesehen werden. Gleichzeitig müsse eine strukturelle und bauliche Trennung zwischen allgemeinen Integrierten Notfallzentren (INZ) und pädiatrischen Notfallstrukturen sichergestellt werden.

Die Finanzierung notwendiger Investitionen müsse durch die Bundesländer erfolgen. Die Verbände verweisen darauf, dass eine hochwertige pädiatrische Notfallversorgung nicht ohne entsprechende räumliche, technische und personelle Voraussetzungen möglich sei.

An Standorten mit niedrigerer Notfallstufe müsse dagegen stärker regional differenziert werden. Wenn ein Krankenhaus die einzige erreichbare Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche sei, müsse dies bei Planung und Finanzierung berücksichtigt werden.

Warnung vor zusätzlicher Belastung der Kinderkliniken

Die Fachverbände sehen die Gefahr, dass die Reform zu einer weiteren Belastung der bereits angespannten pädiatrischen Versorgung führen könnte.

„Neue Strukturen müssen den vorhandenen personellen Ressourcen der Pädiatrie entsprechen – das Personal für eine Ausweitung der Notfallversorgung gibt es nicht“, lautet eine zentrale Forderung der Stellungnahme.

Insbesondere lehnen die Verbände zusätzliche parallele Angebote während bestehender Praxisöffnungszeiten ab. Doppelstrukturen könnten Personal binden, ohne die Versorgung tatsächlich zu verbessern.

Statt einer Ausweitung des Notfallbegriffs müsse die Reform nach Ansicht der Organisationen stärker auf eine gezielte Steuerung von Patientinnen und Patienten in die passende Versorgungsebene setzen.

Telemedizin nur als ärztliche Unterstützung

Die Verbände unterstützen den Einsatz von Telemedizin grundsätzlich, allerdings ausschließlich als ärztliche Unterstützung zwischen Leistungserbringern.

Ein 24/7-Angebot für Eltern über Video oder Telefon aus der vertragsärztlichen Versorgung wird kritisch bewertet. Dafür stünden die notwendigen personellen Ressourcen nicht zur Verfügung.

Telemedizin könne jedoch nach einer strukturierten Ersteinschätzung dazu beitragen, unnötige persönliche Vorstellungen in Notdienstpraxen oder Notaufnahmen zu vermeiden. Voraussetzung seien klare Qualitätsstandards, definierte Verfügbarkeiten und eine angemessene Vergütung.

Finanzierung der pädiatrischen Notfallversorgung sichern

Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme ist die Finanzierung. Die Verbände kritisieren, dass die ambulante Notfallversorgung in Kinderkliniken strukturell unterfinanziert sei.

Während Kassenärztliche Vereinigungen über bestimmte gesetzliche Möglichkeiten zusätzliche Mittel zur Förderung von Notdienststrukturen vereinbaren können, bestehen vergleichbare Möglichkeiten für Krankenhäuser bislang nicht in gleicher Weise.

Gefordert wird deshalb eine aufwandsadäquate Finanzierung der pädiatrischen Notfallversorgung einschließlich einer Vorhaltekomponente. Alle G-BA-Notfallstufen müssten mit entsprechenden Zuschlägen ausgestattet werden.

Auch im Rettungsdienst sehen die Verbände Nachholbedarf. Für die Versorgung von Kindern müssten verbindliche Mindeststandards zur pädiatrischen Notfallkompetenz in bundesweiten Rahmenregelungen festgelegt werden.

Reform muss Versorgungssicherheit in den Mittelpunkt stellen

Die Stellungnahme macht deutlich: Die Fachverbände unterstützen eine Neuordnung der Notfallversorgung, warnen jedoch vor einer Reform, die Strukturen schafft, ohne ausreichend Personal und Finanzierung sicherzustellen.

Entscheidend sei nicht eine möglichst breite Ausweitung von Notfallangeboten, sondern eine qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte Versorgung mit klaren Zuständigkeiten.

Die Verbände appellieren an den Gesetzgeber, im weiteren parlamentarischen Verfahren verbindliche pädiatrische Standards, eine gesicherte Finanzierung sowie eine realistische Planung der verfügbaren Fachkräfte zu berücksichtigen.

„Neue Strukturen müssen den vorhandenen personellen Ressourcen der Pädiatrie entsprechen – das Personal für eine Ausweitung der Notfallversorgung gibt es nicht.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert