Notfallreform schafft integrierte Versorgungsstrukturen für Akutfälle

GKV-Spitzenverband begrüßt geplante Verzahnung von Krankenhäusern, KV-Notdienst und Rettungsdienst

Wie der GKV-Spitzenverband berichtet, soll die geplante Notfallreform die Strukturen der Akutversorgung in Deutschland neu ordnen und stärker miteinander verknüpfen. Der Gesetzentwurf, der nach dem Kabinettsbeschluss im April 2026 nun erstmals im Bundestag beraten wird, sieht zentrale Anlaufstellen, ein bundesweit einheitliches Ersteinschätzungsverfahren sowie eine engere Zusammenarbeit von Krankenhäusern, Kassenärztlichen Vereinigungen und Rettungsdiensten vor.

Ein zentraler Bestandteil der geplanten Notfallreform ist die Einführung beziehungsweise Weiterentwicklung von Integrierten Notfallzentren (INZ) an geeigneten Krankenhausstandorten. Diese sollen künftig als zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten dienen, die eine akute medizinische Behandlung benötigen.

Die INZ bestehen aus einem gemeinsamen Tresen, der Krankenhausnotaufnahme sowie einer KV-Notdienstpraxis. Ziel ist es, Hilfesuchende frühzeitig in die richtige Versorgungsebene zu steuern. Während Notaufnahmen der Krankenhäuser insbesondere für schwerwiegende und stationär behandlungsbedürftige Fälle zuständig bleiben, sollen ambulante Akutfälle verstärkt durch die vertragsärztlichen Strukturen versorgt werden.

Für das Klinikmanagement bedeutet die Reform eine mögliche Veränderung der Patientenströme in den Notaufnahmen. Durch verbindliche Ersteinschätzungsverfahren und eine bessere Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen sollen unnötige Vorstellungen in der stationären Notfallversorgung reduziert und die Belastung der Notaufnahmen gesenkt werden.

Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, erklärte, die Reform könne dazu beitragen, Menschen schneller genau die Versorgung zukommen zu lassen, die sie benötigen. Entscheidend seien dabei stärker vernetzte Strukturen und eine bessere Steuerung der Akutversorgung.

Einheitliche Standards für Ersteinschätzung und Notdienst

Der Gesetzentwurf sieht ein bundesweit einheitliches und standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren vor. Damit sollen Patientinnen und Patienten bereits beim Zugang zur Notfallversorgung einer geeigneten Versorgungsebene zugewiesen werden.

Darüber hinaus soll der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen für die notdienstliche Akutversorgung konkretisiert werden. Die ambulante Versorgung akuter Fälle, die eine schnelle medizinische Behandlung erfordern, aber keine stationäre Aufnahme notwendig machen, soll rund um die Uhr gewährleistet werden.

Eine weitere Neuerung betrifft die Zusammenarbeit der Rufnummern 116117 und 112. Künftig sollen Akutleitstellen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes und Rettungsleitstellen verbindlich kooperieren, um Hilfesuchende schneller und zielgerichteter in die passende Versorgung zu vermitteln.

Rettungsdienst wird stärker in die Reform eingebunden

Neben den Notaufnahmen und dem ärztlichen Bereitschaftsdienst soll auch der Rettungsdienst eine zentrale Rolle in der neuen Versorgungsstruktur erhalten. Der GKV-Spitzenverband begrüßt insbesondere, dass der Rettungsdienst als eigenständiges Leistungsrecht in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen werden soll.

Nach Einschätzung des Verbandes bestehen bislang erhebliche Unterschiede bei Organisation, Strukturen und Qualitätsanforderungen des Rettungsdienstes zwischen den einzelnen Regionen. Die geplante Reform soll deshalb einen bundesweit einheitlicheren Rahmen schaffen.

Auch die Finanzierung rettungsdienstlicher Leistungen soll neu geregelt werden. Künftig sollen Entgelte nicht mehr ausschließlich durch Länder oder Kommunen festgelegt werden, sondern zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern vor Ort verhandelt werden.

Die geplante Notfallreform adressiert eines der zentralen Probleme der Akutversorgung: die fehlende Verzahnung zwischen stationärer Notfallversorgung, vertragsärztlichem Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst. Für Krankenhäuser eröffnet die stärkere Steuerung grundsätzlich Chancen zur Entlastung überfüllter Notaufnahmen.

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