Notfallreform: Stiftung warnt vor Qualitätsverlust durch föderale Kompromisse

Björn Steiger Stiftung sieht Fortschritte bei Rettungsdienststruktur – aber Risiken für bundesweite Standards und Steuerung

Die Björn Steiger Stiftung hat die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zur Reform der Notfallversorgung grundsätzlich begrüßt, zugleich aber deutliche Kritik an einer möglichen Schwächung der bundesweiten Qualitätssteuerung geäußert. Die Stellungnahme bezieht sich auf die Beratungen der Ausschüsse des Bundesrates zur geplanten Notfallreform (BR-Drucksache 255/1/26), die in die Bundesratssitzung am 12. Juni 2026 einfließen sollen.

Nach Einschätzung der Stiftung enthalten die Empfehlungen mehrere strukturell positive Ansätze. Dazu zählen insbesondere die verbindliche Einführung einer softwarebasierten standardisierten Notrufabfrage, der geplante Aufbau eines flächendeckenden Gesundheitsleitsystems bis spätestens 2029 sowie Regelungen zur besseren Absicherung von Vorhalte- und Investitionskosten im Rettungsdienst. Auch die vorgesehene Lockerung der Bindung von Personalkosten an die Grundlohnrate wird als potenziell entlastender Schritt bewertet.

Die Stiftung hebt hervor, dass eine bessere digitale Strukturierung der Notrufabfrage und eine stärkere Steuerung von Hilfesuchenden in geeignete Versorgungsebenen zentrale Voraussetzungen für eine effizientere Notfallversorgung seien. Auch die stärkere Förderung von Weiterentwicklungen bestehender Systeme wird positiv eingeordnet, da dadurch Innovationsimpulse in einzelnen Bundesländern stärker berücksichtigt werden könnten.

Gleichzeitig warnt die Stiftung jedoch vor einer strukturellen Schwächung der bundesweiten Steuerungsinstrumente. Kritisch gesehen wird die Herabstufung bislang geplanter verbindlicher Rahmenempfehlungen zu unverbindlichen Orientierungshilfen. Zudem sieht die Stiftung die Einführung einer Zwei-Drittel-Sperrminorität der Länder für Mindeststandards sowie die Streichung von Eingriffsrechten des Bundesgesundheitsministeriums als problematisch an, da damit zentrale Steuerungsmechanismen verloren gehen könnten.

Nach Einschätzung der Stiftung besteht die Gefahr, dass bundesweite Standards dadurch über längere Zeit blockiert werden können. Dies betreffe insbesondere Mindestanforderungen an Notrufsysteme, Telemedizin, Einsatzleitsysteme sowie Kompetenzen von Notfallsanitätern. Auch die Diskussion um verbindliche Eintreffzeiten des Rettungsdienstes wird kritisch bewertet. Eine Umwandlung in unverbindliche Zielgrößen könne die Vergleichbarkeit und Steuerbarkeit der Versorgungsqualität erheblich einschränken.

Stiftungspräsident Pierre-Enric Steiger warnt in diesem Zusammenhang vor einem Verlust bundesweiter Verbindlichkeit. Eine Notfallversorgung, die auf einheitlicher Finanzierung basiere, benötige auch einheitliche Qualitätsstandards, um regionale Unterschiede in der Versorgungsqualität zu vermeiden. Andernfalls drohten dauerhafte strukturelle Unterschiede zwischen den Bundesländern.

Darüber hinaus wird die Frage der sektorenübergreifenden Steuerung von Notfallpatientinnen und -patienten als bislang unzureichend geklärt bewertet. Solange Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Versorgungsebenen nicht klar definiert seien, bestünden weiterhin Risiken für Fehlsteuerungen und ineffiziente Doppelstrukturen.

Die Stiftung appelliert daher an Bundesrat und Bundestag, die bestehenden Reformansätze nicht durch eine zu starke föderale Fragmentierung zu schwächen. Ziel müsse eine Notfallversorgung sein, die sowohl organisatorisch modernisiert als auch bundesweit vergleichbar und steuerbar bleibe. Entscheidend sei letztlich nicht die Zuständigkeitsfrage, sondern die tatsächliche Verbesserung der Patientenversorgung.

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