Notfallreform 2026: Bundeskabinett ebnet Weg für Integrierte Notfallzentren (INZ)

Niedersachsen begrüßt Patientensteuerung, warnt aber vor Eingriffen in die Länderkompetenz beim Rettungsdienst

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Reform der Notfallversorgung verabschiedet und damit eine umfassende Neuordnung der Akutmedizin eingeleitet. Kernstück der Reform ist die engere Verzahnung von Rettungsdiensten, Krankenhäusern und vertragsärztlichem Notdienst. Durch den Aufbau von Integrierten Notfallzentren (INZ) und die Weiterentwicklung der Rufnummer 116117 zu einer digitalen Akutleitstelle sollen Patienten künftig verbindlicher in die medizinisch medizinisch angemessene Versorgungsebene gesteuert werden.

Die Reform setzt auf eine klare Architektur, um die chronisch überlasteten Notaufnahmen zu entlasten:

  • Gemeinsames Leitsystem: Die Nummern 112 und 116117 werden digital verknüpft, um Daten ohne Medienbruch auszutauschen und Patienten direkt an Telemedizin, aufsuchende Dienste oder stationäre Einheiten zu vermitteln.
  • Integrierte Notfallzentren (INZ): Diese bestehen aus einer Krankenhausnotaufnahme, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. In Planungsregionen sollen 95 % der Bevölkerung ein INZ innerhalb von 30 Minuten erreichen können.
  • Rettungsdienst als SGB V-Leistung: Erstmals wird die medizinische Versorgung vor Ort (ohne Transport) finanziell legitimiert. Dies ermöglicht den Einsatz von Akut-Einsatzfahrzeugen und vermeidet unnötige Klinikeinweisungen.

Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi begrüßt die Reform als „überfälligen Schritt“, insbesondere die Digitalisierung und die verbindliche Ersteinschätzung. Er sieht darin eine Chance, die „Fehlsteuerung“ von Patienten mit nicht lebensbedrohlichen Beschwerden zu beenden.

Kritik kommt hingegen von Innenministerin Daniela Behrens bezüglich der Rettungsdienst-Finanzierung. Die Aufnahme des Rettungsdienstes in das SGB V wird als Eingriff in die Länderkompetenz gewertet. Behrens warnt davor, dass Kommunen auf Investitionskosten sitzen bleiben könnten, und fordert die Beibehaltung des bewährten Gesamtkostendeckungsprinzips. Das BMG stellt demgegenüber langfristige jährliche Einsparungen von über einer Milliarde Euro in Aussicht.

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