Kliniksterben-Stopp: Aktionsgruppe fordert INZ-Anschluss für alle Notfallkrankenhäuser

Offener Brief an Gesundheitsministerkonferenz – Kritik an Selektion durch Landesausschüsse bei der Notfallreform

Die „Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ hat sich mit einem offenen Brief an die maßgeblichen politischen Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene gewandt. In der Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss der Notfallreform vom 22. April 2026 begrüßt die Gruppe zwar den Vorstoß von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, Patienten durch ein strukturiertes Triage-System besser zu steuern, warnt jedoch vor einer drohenden Benachteiligung kleinerer Klinikstandorte durch das Auswahlverfahren der Integrierten Notfallzentren (INZ).

Der Kernpunkt des bayerischen Protests richtet sich gegen die geplante Auswahl der INZ-Standorte durch die Erweiterten Landesausschüsse. Die Aktionsgruppe befürchtet, dass durch diese selektive Zuteilung viele Krankenhäuser, die derzeit die Basisnotfallversorgung sicherstellen, faktisch herabgestuft werden könnten. In ihrem Schreiben fordert die Gruppe:

  • Flächendeckende INZ-Struktur: Anstatt einer Auswahl durch Landesausschüsse sollen Integrierte Notfallzentren an allen Krankenhäusern etabliert werden, die bereits jetzt die Stufen der Basis-, erweiterten oder umfassenden Notfallversorgung erfüllen.
  • Zentrale Organisation: Die Zuständigkeit für die Organisation der INZ sowie das Verfahren der Ersteinschätzung soll einheitlich beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) liegen, um bundesweit vergleichbare Standards ohne regionale Willkür zu gewährleisten.

Forderung nach Beteiligung am Anhörungsverfahren

Die Aktionsgruppe, die sich seit Jahren gegen die Schließung kleinerer Häuser im Freistaat einsetzt, betont die Notwendigkeit, die klinische Perspektive der betroffenen Häuser stärker zu berücksichtigen. Sie bittet ausdrücklich um eine Einbeziehung in das anstehende Anhörungsverfahren zum Notfallgesetz im Deutschen Bundestag. Ziel sei es, die Patientenversorgung in der Fläche nicht durch bürokratische Hürden oder eine künstliche Verknappung von Notfallzentren zu gefährden.

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