Krankenhausgesetz in Sachsen-Anhalt beschlossen: Land setzt Bundesreform um
Neue Leistungsgruppen und digitale Planung sollen Spezialisierung und Versorgungsqualität stärken
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 25. Juni 2026 die Novelle des Landes-Krankenhausgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz werden die Vorgaben der bundesweiten Krankenhausreform in Landesrecht umgesetzt und die Krankenhausplanung grundlegend angepasst. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sollen dadurch Planungssicherheit, Versorgungsqualität und die Steuerungsfähigkeit des Landes verbessert werden.
Mit der Gesetzesänderung schafft Sachsen-Anhalt die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Krankenhausanpassungsgesetzes des Bundes, das am 15. April 2026 in Kraft getreten ist. Kernbestandteil der Neuregelung ist die Einführung von Leistungsgruppen für somatische Krankenhäuser. Künftig dürfen Krankenhausleistungen nur dann erbracht und vergütet werden, wenn dem jeweiligen Standort die entsprechenden Leistungsgruppen zugewiesen wurden und die hierfür festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllt werden.
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne betonte im Landtag, dass das neue Krankenhausgesetz eine bessere Steuerungsfähigkeit, mehr Planungssicherheit und eine höhere Versorgungsqualität ermöglichen solle. Gleichzeitig müsse die medizinische Versorgung auch in dünn besiedelten Regionen sichergestellt werden. Krankenhäuser stünden vor der Herausforderung, einerseits wirtschaftlich zu arbeiten und sich andererseits stärker zu spezialisieren.
Neben der Einführung von Leistungsgruppen sieht das Gesetz eine Weiterentwicklung der Krankenhausplanung vor. Die Planungsverfahren sollen künftig präziser ausgestaltet werden, um Versorgungsbedarfe besser abzubilden. Zudem wird das Antragsverfahren digitalisiert. Darüber hinaus fließen Erfahrungen aus bisherigen Planungsverfahren in die Neuregelung ein.
Für die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt markiert das Gesetz einen wichtigen Schritt im laufenden Transformationsprozess. Bereits im April 2025 hatte das Gesundheitsministerium als eines der ersten Bundesländer mit der kooperativen Krankenhausplanung begonnen. Derzeit überprüft der Medizinische Dienst die Struktur- und Qualitätsvoraussetzungen der beantragten Leistungsgruppen an den einzelnen Standorten.
Nach Abschluss der Prüfungen werden die Ergebnisse mit dem vom Land ermittelten Versorgungsbedarf abgeglichen. Auf dieser Grundlage entstehen verschiedene Planungsszenarien, aus denen schließlich der Entwurf eines neuen Krankenhausplans entwickelt wird. Dieser muss anschließend vom Krankenhausplanungsausschuss bestätigt werden. Erst danach erfolgt die verbindliche Zuweisung der Leistungsgruppen an die einzelnen Krankenhausstandorte.
Für das Krankenhausmanagement gewinnt die strategische Positionierung im neuen Planungssystem damit weiter an Bedeutung. Die Zuweisung von Leistungsgruppen entscheidet künftig maßgeblich über das medizinische Leistungsportfolio, die Erlössituation und die langfristige Zukunftsfähigkeit der Krankenhäuser. Gleichzeitig steigt der Druck auf die Einrichtungen, die geforderten Qualitäts- und Strukturvorgaben dauerhaft nachzuweisen. Die Landesregierung verfolgt mit dem Gesetz das Ziel, die Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt stärker auf Spezialisierung auszurichten und gleichzeitig eine flächendeckende, qualitativ hochwertige sowie wirtschaftlich tragfähige Versorgung sicherzustellen.





Die Krankenhäuser sollen jetzt die Quadratur
des Kreises schaffen,das kann ihnen nicht gelingen. Die Anforderungen werden unnötig hoch geschraubt.