Schleswig-Holstein skizziert Klinikstruktur für die Westküste
Husum und Heide werden gestärkt – Brunsbüttel, Föhr und Helgoland sollen sektorenübergreifende Versorger werden
Schleswig-Holstein konkretisiert die Umsetzung der Krankenhausreform für die Versorgungsregion West. Auf der Regionalkonferenz am 1. Oktober 2026 in Husum stellte das Gesundheitsministerium ein Zielbild für die künftige Krankenhauslandschaft in Nordfriesland und Dithmarschen sowie auf Helgoland vor. Danach sollen Husum und Heide als zentrale stationäre Anker deutlich gestärkt werden, während Brunsbüttel, die Inselklinik Föhr-Amrum und die Nordseeklinik Helgoland perspektivisch zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen weiterentwickelt werden.
Das Zielbild ist noch nicht endgültig. Bis zum 31. Oktober 2026 läuft das Anhörungsverfahren der Krankenhäuser. Häuser können dabei insbesondere Voraussetzungen für Leistungsgruppen nachweisen, die bislang negativ bewertet wurden. Die verbindliche Zuweisung der Leistungsgruppen soll Ende 2026 erfolgen und zum 1. Januar 2027 wirksam werden.
Mit der Krankenhausreform werden Leistungen künftig bundesweit in 61 Leistungsgruppen gegliedert und mit Qualitätskriterien verknüpft. Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Krankenhausplanung, welche Leistungsgruppen einzelnen Standorten zugewiesen werden.
Husum wird Schwerpunktversorger – elektive Leistungen werden gebündelt
Das Klinikum Nordfriesland in Husum soll künftig nicht mehr als Regel-, sondern als Schwerpunktversorger geführt werden. Komplexere und elektive Leistungen sollen verstärkt dort konzentriert werden. Gleichzeitig bleiben Geburtshilfe und Schlaganfallversorgung über eine Tele-Stroke-Struktur Bestandteil des vorgesehenen Leistungsprofils.
Die Weiterentwicklung ist eng mit dem geplanten Neubau der „Klinik am Wattenmeer“ verbunden, für den eine Förderung über den Krankenhaustransformationsfonds angestrebt wird. Das künftige Leistungsportfolio des Neubaus soll sich damit an der stärkeren Rolle Husums als zentralem stationären Standort des Kreises orientieren.
Nicht alle bisherigen Angebote sollen jedoch parallel erhalten bleiben. In Husum bestehen mit dem Klinikum Nordfriesland und der Klinik Dr. Winkler zwei Standorte mit teilweise vergleichbaren elektiven Leistungen. Insbesondere bei der Endoprothetik kündigt das Ministerium deshalb eine Auswahlentscheidung zwischen beiden Häusern an.
Der Standort Niebüll soll dagegen weiterhin eine wesentliche Rolle in der wohnortnahen Grund- und Notfallversorgung übernehmen. Das Ministerium weist zugleich darauf hin, dass dort voraussichtlich nicht in allen Bereichen sämtliche strukturellen Anforderungen dauerhaft erfüllt werden können. Für die Versorgungssicherheit im nördlichen Nordfriesland soll der Standort dennoch erhalten bleiben.
Föhr und Helgoland sollen ab 2028 sektorenübergreifend versorgen
Eine besonders weitreichende Strukturveränderung ist für die Inselklinik Föhr-Amrum und die Nordseeklinik Helgoland vorgesehen. Beide Häuser sollen zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen umgebaut werden.
Nach dem vom Land vorgestellten Konzept sollen diese Einrichtungen künftig eine stationäre Grundversorgung mit Schwerpunkt Innere Medizin und Geriatrie mit ambulanten Angeboten kombinieren. Auch chirurgische ambulante Leistungen können Teil der Versorgung bleiben. In akuten Situationen sollen Patienten auf den Inseln zunächst medizinisch stabilisiert und bei Bedarf anschließend auf das Festland verlegt werden.
Gerade auf Föhr und Helgoland soll die konkrete Ausgestaltung eng mit den Klinikträgern, Rettungsdiensten, niedergelassenen beziehungsweise ermächtigten Ärzten und der Kassenärztlichen Vereinigung abgestimmt werden. Die zukünftigen Strukturen sollen im Laufe des Jahres 2027 festgelegt werden. Der Start der neuen Versorgungsform ist nach derzeitiger Planung zum 1. Januar 2028 vorgesehen.
Die Asklepios Nordseeklinik Westerland auf Sylt soll hingegen weiterhin als Krankenhaus der Regelversorgung mit Basisnotfallversorgung bestehen bleiben.
Heide wird Maximalversorger – Brunsbüttel verändert sein Profil
Im Kreis Dithmarschen sollen die Standorte des Westküstenklinikums Heide und Brunsbüttel ihre Leistungen künftig stärker gemeinsam organisieren.
Heide soll im Zielbild des Landes eine neue Rolle als Maximalversorger erhalten und verstärkt komplexe sowie überregionale stationäre Leistungen übernehmen. Dazu zählen unter anderem komplexe chirurgische Leistungen, Geburtshilfe, Schlaganfall- und Traumaversorgung. Auch das herzchirurgische Angebot des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein am Standort Heide soll als Fachklinik erhalten werden.
Für Brunsbüttel sieht das Land dagegen eine grundlegende Neuausrichtung vor. Der Standort soll ebenfalls zu einer sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung entwickelt werden. Die stationäre Versorgung soll sich stärker auf Innere Medizin und Geriatrie konzentrieren. Elektive chirurgische Leistungen wie Bariatrie und Endoprothetik würden nach dem derzeitigen Zielbild am Standort Heide gebündelt.
Damit zeichnet sich für die Versorgungsregion West ein gestuftes Modell ab: Husum und Heide übernehmen komplexere stationäre Leistungen, kleinere Häuser und Inselstandorte sichern stärker die wohnortnahe Grund-, Notfall- und internistisch-geriatrische Versorgung. Insgesamt umfasst die Region derzeit neun Krankenhausstandorte.
Leistungsgruppen noch nicht endgültig entschieden
Das Ministerium betont ausdrücklich, dass das vorgestellte Modell zunächst ein Zielbild darstellt. Auch wenn ein Krankenhaus die Qualitätsanforderungen einer Leistungsgruppe erfüllt, folgt daraus nicht automatisch ein Anspruch auf Zuweisung. Wenn mehrere Standorte eine Leistung anbieten könnten, der regionale Bedarf jedoch geringer ist, kann das Land Auswahlentscheidungen treffen und Leistungen konzentrieren.
Umgekehrt können zur Sicherstellung der Versorgung befristete Ausnahmen vorgesehen werden, wenn Qualitätskriterien vorübergehend noch nicht vollständig erfüllt sind. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz hat den Ländern hierfür zusätzliche Spielräume eingeräumt.
Für die Region West sollen die endgültigen Leistungsgruppen mit den Feststellungsbescheiden Ende Dezember 2026 feststehen. Wo strukturelle Anpassungen notwendig sind, können Übergangsfristen vorgesehen werden. Für die geplanten sektorenübergreifenden Versorger in Brunsbüttel, auf Föhr und auf Helgoland ist bereits ein Übergangszeitraum von einem Jahr vorgesehen.




