Notfallreform Deutschland: DKG kritisiert Referentenentwurf
Krankenhäuser sehen Defizite bei INZ-Struktur, Finanzierung und Patientensteuerung
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) übt deutliche Kritik am Referentenentwurf zur Reform der Akut- und Notfallversorgung in Deutschland. Wie die DKG am 14.04.2026 mitteilt, bleiben zentrale Regelungen hinter den Erwartungen der Krankenhäuser zurück. Insbesondere Struktur, Finanzierung und Patientensteuerung werden aus Sicht der Kliniken als unzureichend bewertet.
Die geplante Reform der Notfallversorgung in Deutschland stößt auf erhebliche Kritik seitens der Krankenhäuser. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bewertet den aktuellen Referentenentwurf als unzureichend und sieht grundlegende Schwächen bei der Ausgestaltung der künftigen Versorgungsstrukturen.
Im Zentrum der Reform stehen sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ), die als zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten im Notfall dienen sollen. Nach Einschätzung der DKG bleiben diese jedoch strukturell hinter dem Anspruch einer sektorenübergreifenden Versorgung zurück. Statt einer engen Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung seien die vorgesehenen Strukturen weiterhin stark getrennt organisiert.
Auch die geplante Steuerung der Standorte der INZ wird kritisch gesehen. Die Verantwortung soll bei erweiterten Landesausschüssen der Selbstverwaltung liegen. Aus Sicht der Krankenhäuser fehlt diesen Gremien jedoch die notwendige Expertise für eine bedarfsgerechte Planung komplexer Notfallstrukturen. Dies könne zu Fehlsteuerungen und regionalen Versorgungsdefiziten führen.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die Ersteinschätzung von Patientinnen und Patienten. Der Referentenentwurf sieht mehrere parallele Strukturen vor, die nicht ausreichend aufeinander abgestimmt sind. Dies könnte zu ineffizienten Abläufen und einer zusätzlichen Belastung der Notaufnahmen führen, anstatt die Versorgung gezielt zu entlasten.
Besonders problematisch bewerten die Krankenhäuser die Rolle von Einrichtungen ohne INZ. Diese sollen weiterhin eine Ersteinschätzung vornehmen, dürfen Patientinnen und Patienten jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen selbst behandeln. In der Praxis könnte dies zu komplexen und schwer nachvollziehbaren Versorgungswegen führen, sowohl für medizinisches Personal als auch für Betroffene.
Auch bei der Arzneimittelversorgung sehen die Krankenhäuser eine Ungleichbehandlung. Während Notdienstpraxen innerhalb der INZ Medikamente abgeben dürfen, bleibt dies den Notaufnahmen der Krankenhäuser weiterhin verwehrt. Aus Sicht der DKG führt dies zu einer Benachteiligung von Patientinnen und Patienten, die sich direkt an eine Klinik wenden.
Ein besonders kritischer Punkt bleibt die Finanzierung der Notfallversorgung. Die DKG weist darauf hin, dass die bestehenden Vergütungssysteme bereits heute nicht kostendeckend seien. Der Referentenentwurf enthalte keine ausreichenden Verbesserungen, um die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in diesem Bereich nachhaltig zu stabilisieren.
Vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Lage vieler Kliniken wird daher auch die grundsätzliche Frage aufgeworfen, ob Krankenhäuser die ambulante Notfallversorgung künftig noch im bisherigen Umfang leisten können. Die DKG sieht hier die Gefahr, dass sich Einrichtungen aus diesem Versorgungssegment zurückziehen könnten, sofern keine strukturellen und finanziellen Anpassungen erfolgen.





