Landkreistag Brandenburg kritisiert Finanzierungsstreit im Rettungsdienst scharf

Landkreise warnen vor Belastungen durch Reformpläne und ungeklärte Kostenverteilung im Rettungsdienst

Der Landkreistag Brandenburg hat sich am 2. Juni 2026 deutlich gegen die Darstellung des Gesundheitsministeriums zur Finanzierung des Rettungsdienstes gewandt. Hintergrund sind anhaltende Konflikte zwischen Landkreisen und Krankenkassen über die Refinanzierung von Einsätzen sowie geplante bundesgesetzliche Änderungen im Rahmen der GKV-Reform. 

Die Debatte um die Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg verschärft sich weiter. Im Zentrum steht der Vorwurf der Landkreise, dass das Land beziehungsweise das Gesundheitsministerium Verantwortung für bestehende Finanzierungsstreitigkeiten teilweise auf kommunale Träger verlagere. Die Präsidentin des Landkreistages Brandenburg, Karina Dörk, widersprach entsprechenden Aussagen des Ministers in der „Märkischen Allgemeinen“ und betonte, vielerorts gebe es weiterhin keine Einigungen mit den Krankenkassen über die Kostenübernahme von Fehlfahrten und Fehleinsätzen.

Rechtlich basiert die Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg auf dem Grundsatz der Kostendeckung gemäß § 17 Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz. Danach soll das Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten vollständig decken. Nach Darstellung des Landkreistages ist dieses Prinzip in der Praxis jedoch zunehmend gefährdet. In mehreren Landkreisen bestehe weiterhin eine erhebliche Finanzierungslücke, die sich kumuliert auf einen dreistelligen Millionenbetrag belaufe. Besonders betroffen seien unter anderem die Landkreise Uckermark, Teltow-Fläming, Märkisch-Oderland und Oberhavel.

Neben der landespolitischen Auseinandersetzung richtet sich die Kritik auch gegen geplante bundesrechtliche Änderungen. Der Landkreistag warnt vor einer Verschiebung des Finanzierungssystems hin zu stärker verhandlungsbasierten Modellen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Insbesondere die im Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehene Begrenzung von Vergütungssteigerungen auf die Grundlohnrate wird als Risiko für die flächendeckende Notfallversorgung bewertet.

Nach Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände könnte dies zu einer strukturellen Unterfinanzierung führen, da tarifliche Kostenentwicklungen, steigende Anforderungen an Personal und Leitstellen sowie zusätzliche Vorhaltepflichten nicht ausreichend berücksichtigt würden. Der Rettungsdienst sei jedoch ein zentraler Bestandteil der kritischen Infrastruktur und müsse dauerhaft verlässlich finanziert bleiben.

Gleichzeitig betont der Landkreistag, dass die Ziele einer besseren Patientensteuerung und einer engeren Verzahnung von Notrufsystemen grundsätzlich begrüßt werden. Kritisch gesehen wird jedoch der Umfang der geplanten bundesgesetzlichen Eingriffe, die nach Auffassung der kommunalen Seite in die Zuständigkeit der Länder und Landkreise eingreifen könnten.

Die Landkreise fordern daher sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene eine klare Zuständigkeitsregelung sowie eine auskömmliche und rechtssichere Finanzierung des Rettungsdienstes. Andernfalls drohten erhebliche finanzielle Risiken für kommunale Haushalte und eine Belastung der Notfallversorgung insgesamt.

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