Notfallreform: DGAI und BDA fordern Nachbesserungen
Anästhesiologie soll im neuen Fachgremium angemessen vertreten sein – bestehende Register stärker für Qualitätssicherung nutzen
DGAI und BDA begrüßen die geplante Reform der Notfallversorgung grundsätzlich, fordern vor den Beratungen im Gesundheitsausschuss des Bundestages jedoch Nachbesserungen. Im Mittelpunkt stehen die Einbindung notfallmedizinischer Expertise in das geplante Fachgremium, die Nutzung bestehender Register für die Qualitätssicherung und einheitliche Fortbildungsanforderungen für alle beteiligten Berufsgruppen.
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) unterstützen insbesondere die stärkere Vernetzung von vertragsärztlichem Notdienst, Notaufnahmen und Rettungsdienst. Positiv bewerten die Verbände zudem, dass die medizinische Notfallrettung künftig als eigenständige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden soll.
Nachbesserungsbedarf sehen DGAI und BDA beim vorgesehenen Fachgremium medizinische Notfallrettung. Dieses soll unter anderem Empfehlungen für bundesweite Qualitätsstandards und -indikatoren sowie für die Fort- und Weiterbildung entwickeln. Die Verbände fordern eine angemessene Vertretung der Anästhesiologie. Nach ihren Angaben sind rund 60 Prozent der im Notarztdienst tätigen Ärzte Anästhesisten.
Reanimationsregister in Qualitätssicherung einbeziehen
Für die geplante Qualitätssicherung sollen nach Auffassung der Verbände bestehende Strukturen genutzt werden. Dazu zähle das von der DGAI geführte Deutsche Reanimationsregister, das seit zwei Jahrzehnten Daten zur Ergebnisqualität der präklinischen und innerklinischen Notfallversorgung erhebt.
Neue parallele Strukturen könnten dagegen zu Mehrfachdokumentationen und zusätzlichem bürokratischem Aufwand führen, warnen die Verbände.
Auch die geplanten Empfehlungen zur Fort- und Weiterbildung sollten sich nicht ausschließlich auf Rettungsfachpersonal beziehen. DGAI und BDA sprechen sich für bundesweit vergleichbare Anforderungen für alle an der medizinischen Notfallrettung beteiligten Berufsgruppen einschließlich der Notärzte aus.




