GKV-Spitzenverband fordert strengere Steuerung der Notfallversorgung
Ambulante Notfälle sollen auf ausgewählte INZ konzentriert werden – Vergütung an Ersteinschätzung koppeln
Der GKV-Spitzenverband unterstützt die geplante Reform der Notfallversorgung, fordert für Krankenhäuser aber eine deutlich konsequentere Patientensteuerung. Ambulante Notfälle sollen grundsätzlich an ausgewählten Integrierten Notfallzentren (INZ) versorgt werden. Krankenhäuser ohne INZ sollen nach Vorstellung des Verbandes nur noch in Ausnahmefällen ambulante Notfallbehandlungen vergütet bekommen. Das geht aus der Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zum Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung vom 2. September 2026 hervor.
Der GKV-Spitzenverband begrüßt grundsätzlich die stärkere Verzahnung von Rettungsdienst, vertragsärztlicher Versorgung, Bereitschaftsdienst und Krankenhausversorgung. Entscheidend sei jedoch, Patienten schneller in die medizinisch geeignete Versorgungsebene zu steuern und die vorhandenen Ressourcen effizienter einzusetzen.
Krankenhäuser ohne INZ sollen Ausnahme werden
Für die Krankenhauslandschaft besonders relevant ist die Position des Verbandes zur ambulanten Notfallversorgung außerhalb der geplanten INZ. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Krankenhäuser ohne INZ ambulante Notfallbehandlungen künftig nur vergütet bekommen, wenn zuvor eine qualifizierte Ersteinschätzung durchgeführt wurde und diese eine Behandlung am jeweiligen Krankenhausstandort zulässt. Der GKV-Spitzenverband begrüßt die grundsätzliche Verknüpfung von Ersteinschätzung und Vergütungsanspruch.
Diese Vorgabe geht dem Verband allerdings nicht weit genug. Eine ambulante Notfallversorgung an Krankenhäusern ohne INZ solle eine „absolute Ausnahme“ darstellen. Voraussetzung für die Vergütung müsse ein unmittelbarer ärztlicher Behandlungsbedarf am jeweiligen Krankenhaus sein. Alle anderen ambulanten Notfälle sollen nach der Ersteinschätzung an das nächstgelegene INZ verwiesen werden.
Damit könnte die Reform die Rolle einzelner Krankenhausstandorte in der ambulanten Notfallversorgung deutlich verändern.
GKV fordert verbindliche Ersteinschätzung
Zentrales Steuerungsinstrument sollen qualifizierte, standardisierte und softwaregestützte Ersteinschätzungsverfahren werden. Nach Vorstellung des GKV-Spitzenverbandes sollen deren Ergebnisse grundsätzlich verbindlich über die geeignete Versorgungsebene entscheiden. Ambulant behandelbare Patienten sollen dadurch konsequent aus den Notaufnahmen in geeignete Versorgungsstrukturen gelenkt werden.
Der Verband fordert zudem, auch Patienten einzubeziehen, die mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht werden. Hintergrund ist, dass auch der Rettungsdienst Patienten in Kliniken bringt, bei denen kein unmittelbarer oder dringender Krankenhausbehandlungsbedarf besteht. Ausgenommen werden könnten lebensbedrohliche Notfälle, bei denen eine entsprechende Einschätzung bereits durch den Rettungsdienst erfolgt.
INZ-Standorte stärker nach Versorgungsbedarf auswählen
Nachbesserungsbedarf sieht der GKV-Spitzenverband auch bei der Standortplanung der Integrierten Notfallzentren. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die erweiterten Landesausschüsse die Standorte innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten festlegen. Voraussetzung ist grundsätzlich mindestens die Teilnahme des Krankenhauses an der Basisnotfallversorgung. Berücksichtigt werden sollen unter anderem Erreichbarkeit, Bevölkerungszahl, bestehende KV-Notdienstpraxen und die Möglichkeit zur Einbindung von Kooperationspraxen.
Der GKV-Spitzenverband verlangt darüber hinaus konkretere bundeseinheitliche Kriterien. Ein INZ sollte grundsätzlich mindestens 100.000 Einwohner versorgen. Für ein INZ an einem Krankenhaus der Basisnotfallversorgung nennt der Verband maximal 150.000 Einwohner, bei Krankenhäusern mit erweiterter oder umfassender Notfallversorgung maximal 350.000 Einwohner. Bei mehreren geeigneten Standorten sollen zunächst die Notfallstufe, danach eine vorhandene KV-Notdienstpraxis und schließlich die stationären Fallzahlen ausschlaggebend sein.
Notfallreform verändert Rolle der Krankenhausstandorte
Für Krankenhäuser könnte damit nicht allein entscheidend werden, ob sie weiterhin an der Notfallversorgung teilnehmen, sondern in welcher Funktion. Die geplanten INZ sollen ambulante Notfälle an ausgewählten Standorten bündeln, während Krankenhäuser ohne INZ nach den Vorstellungen des GKV-Spitzenverbandes nur noch bei unmittelbar notwendigem ärztlichem Behandlungsbedarf selbst ambulant behandeln sollen.
Gleichzeitig soll die Ersteinschätzung zum zentralen Instrument für die Entscheidung werden, ob Patienten im Krankenhaus, im INZ oder in der vertragsärztlichen Versorgung weiterbehandelt werden. Damit erhält die konkrete Ausgestaltung der INZ-Standortplanung erhebliche Bedeutung für die künftigen Patientenströme und Versorgungsstrukturen der Krankenhäuser.




