Ärzte und Kliniken kritisieren Finanzierung der Notfallreform
Bundestagsanhörung: KBV, Bundesärztekammer und DKG warnen vor Doppelstrukturen – INZ sollen zentrale Rolle übernehmen
Die geplante Reform der Notfallversorgung stößt bei zentralen Ärzte- und Krankenhausverbänden auf deutliche Kritik. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am 9. September bezeichneten Sachverständige eine Neuordnung zwar als dringend erforderlich, bemängelten aber insbesondere die Finanzierung, drohende Doppelstrukturen und die Abstimmung mit anderen Reformvorhaben.
Kern des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist eine stärkere Verzahnung von vertragsärztlichem Notdienst, Krankenhausnotaufnahmen und Rettungsdiensten. Patienten sollen besser in die jeweils geeignete Versorgungsebene gesteuert werden. Hintergrund sind nach Darstellung der Bundesregierung Fehlsteuerungen und daraus resultierende Belastungen von Notaufnahmen und Rettungsdiensten.
Eine zentrale Rolle sollen digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) übernehmen. Sie bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Ergänzend sind Kooperationspraxen vorgesehen.
DKG sieht Finanzierung der INZ als unzureichend an
Besonders deutlich kritisierte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) den Entwurf. Sie hält das Vorhaben für „weder ausreichend finanziert noch hinreichend durchdacht“. Zwar sollen Krankenhäuser über die INZ eine zentrale Rolle übernehmen, nach Auffassung der DKG ist deren Refinanzierung jedoch nicht angemessen.
Der Verband wendet sich vornehmlich dagegen, Aufgaben des vertragsärztlichen Sicherstellungssystems auf Krankenhäuser zu übertragen, ohne diese auskömmlich zu vergüten. Ferner warnt die DKG vor komplexen und für Patienten teilweise unklaren Strukturen sowie vor Doppelstrukturen. Auch die vielerorts noch fehlende digitale Infrastruktur erschwere die Umsetzung.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sieht ebenfalls grundlegende Probleme. Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz habe sich der finanzielle Rahmen verändert. Der Ausbau des ärztlichen Notdienstes solle im Wesentlichen aus inzwischen budgetierten vertragsärztlichen Vergütungen finanziert werden. Die KBV warnt damit vor zusätzlichen Strukturen bei gleichzeitig begrenzteren Finanzmitteln.
Bundesärztekammer warnt vor parallelen Versorgungssystemen
Auch die Bundesärztekammer fordert eine stärkere Abstimmung mit Krankenhausreform und geplantem Primärversorgungssystem. Unterschiedliche Steuerungssysteme dürften nicht nebeneinander entstehen.
Kritisch sieht die BÄK insbesondere die geplante Verpflichtung, über die 116117 rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Angebote vorzuhalten. Dafür seien die notwendigen Kapazitäten nicht vorhanden. Zudem fordert sie eine verlässliche Refinanzierung der Behandlung nicht krankenversicherter Patienten in Krankenhäusern und Praxen.
Bund erwartet langfristig Milliardenentlastung
Der Gesetzentwurf sieht vor, die 116117 in Terminservice- und Akutleitstelle aufzuteilen und digital mit den Rettungsleitstellen unter 112 zu vernetzen. Auch die medizinische Notfallrettung soll künftig als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden.
Für die Digitalisierung und Vernetzung der medizinischen Notfallrettung sind von 2027 bis 2031 insgesamt 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität vorgesehen.
Gleichzeitig verbindet die Bundesregierung mit der Reform erhebliche Einsparerwartungen: Langfristig werden jährliche Minderausgaben von rund 1,2 Milliarden Euro angenommen. Durch bedarfsgerechtere Rettungseinsätze wird ein weiteres Einsparpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro jährlich erwartet.




