L 1 KR 231/24 B ER | Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
GKV-Spitzenverband Krankenhausabrechnungsprüfung L 1 KR 231/24 B ER Prüfquote Strafzahlung
L 1 KR 231/24 B ER | Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Oliver Blatt und Dr. Martin Krasney übernehmen Führungspositionen
Strategien für die Anpassung an demografische und strukturelle Veränderungen
Stefanie Stoff-Ahnis mahnt zur Eile und betont die Notwendigkeit patientenorientierter Versorgung
GKV-Spitzenverband äußert deutliche Bedenken
20 Jahre Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Es gibt noch immer viel zu tun
Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes
Der GKV-Spitzenverband legt hiermit den zweiten Bericht zur Umsetzung dieser Förderung nach § 4 Absatz 10 Satz 17 KHEntgG vor.
GKV-Spitzenverband (PDF, 219 kB)
GKV: Vorverfahren, Prüfanlässe, Prüfergebnisse, Nachverfahren Krankenhausabrechnungsprüfungen
GKV-Spitzenverband (XLSX, 99 kB)
17 Prozent weniger Neufälle von Fehlverhalten im Gesundheitswesen zeigt der 7. Fehlverhaltensbericht auf.
„Eine außergewöhnliche Infektionswelle trifft auf eine Krankenhauslandschaft, die den dringend notwendigen Strukturwandel noch vor sich hat.“
Für geeignete Behandlungsfälle, wie z. B. Kurzliegerfälle, fehlt jede Perspektive einer ambulanten Versorgung.
Es ist ein Armutszeugnis, dass Pflegerinnern und Pfleger in Deutschland dafür streiken müssen, dass die Krankenhäuser genug Pflegepersonal einstellen.
Der Investitionsbedarf der deutschen Krankenhäuser ist wie in den Vorjahren gleichbleibend hoch und wird nur zur Hälfte durch die Investitionsmittel der Länder gedeckt.