Ansätze im Krankenhausplanungsrecht NRW für sektorale Verknüpfungen

Die Gesundheitspolitik betont schon seit langem die Notwendigkeit sektoraler Verknüpfungen. Diese sind zur Lösung besonderer Versorgungsfragen, wegen bestehender und absehbarer Personalengpässe und im Patienteninteresse heute notwendiger denn je. Der Beitrag stellt die sektorenübergreifenden Defizite der aktuellen Krankenhausplanung dar, zeigt aber auch – exemplarisch für das Krankenhausplanungsrecht in NRW – zaghafte Ansätze für sektorale Kooperationen. Künftig müssen der stationäre und der ambulante Bereich indes schon bei der Planung viel stärker miteinander verzahnt werden […]

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