Pflegepersonaluntergrenzen 2021
Weitere Pflegepersonaluntergrenzen wurden per Verordnung vom 09.11.2020 festgelegt, die ab dem 01.02.2021 verbindlich einzuhalten sind.
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) und dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde der Auftrag zur Weiterentwicklung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen gesetzlich verankert.
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Weitere Pflegepersonaluntergrenzen wurden per Verordnung vom 09.11.2020 festgelegt, die ab dem 01.02.2021 verbindlich einzuhalten sind.
Zur Absicherung der medizinischen Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser sind dringend weiterführende Rettungsschirmentscheidungen erforderlich.
Gesundheitsrecht, insbesondere Krankenhausrecht sowie Rehabilitations-, Pflege-und Heimrecht
Bayerns Krankenhäuser gegen bürokratische Pflegepersonaluntergrenzen
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die Nachweisvereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2021...
Diese Verordnung regelt die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern nach § 137i des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
DKG zu den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz
Auf welche Änderungen müssen sich Leistungserbringer zum Jahreswechsel einstellen?
Die wirtschaftliche Lage der deutschen Krankenhäuser ist dramatisch. Bereits 2019 hat fast jede zweite Klinik (44 %) rote Zahlen geschrieben.
Für die Krankenhäuser startet das neue Jahr mit Unsicherheiten und Sorgen. Wesentliche Komponenten des Rettungsschirms fal-len weg.
Auch 2021 wird es wieder zahlreiche Neuerungen im Gesundheitswesen geben. Dazu gehören die Verbesserung der Personalsituation in Krankenhäusern…
Fehlende Abgrenzung PpUGV 2021 zur G-BA-Richtlinie QFR-RL
Ausweitung der PpUGV um vier weitere pflegesensitive Bereiche
Ausweitung der als „sonstige Berufe“ anerkannten Angestellten
Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V., (GKinD), verweist in ihrem aktuellen Rundbrief auf die Neuerungen im Kodierleitfaden Kinder 2021.