Zur Umsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung im Jahr 2024
Markiert: Pflegepersonaluntergrenzen
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) und dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde der Auftrag zur Weiterentwicklung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen gesetzlich verankert.
Download:
- Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) vom 28.10.2019 (PDF, 134KB)
- Erste Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vom 25.03.2020 (PDF, 25KB)
L 5 KR 3223/22 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2023
Das InEK hat eine FAQ-Liste mit Fragen und Antworten zur Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2024 veröffentlicht.
Nachweis nach § 137i Abs. 4 SGB V zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2024
Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche Neuregelungen für Krankenhäuser in Kraft
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2023 – Kommentar Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte
Der Compliance-Beauftragte erhebt schwere Vorwürfe gegen Vivantes-Chef und Personal-Geschäftsführerin…
Vollständige verpflichtende Umsetzung zum 01.01.2024 unrealistisch – Sanktionsfreies erstes Halbjahr 2024 erforderlich
„Wir können alle Vorgaben erfüllen und sind in vielen Bereichen sogar deutlich besser aufgestellt – zum Beispiel bei der Facharztquote oder der apparativen Ausstattung…“
InEK Datenportal Mitteilung gem. § 5 Abs. 3 und 4 PpUGV
Fragen und Antworten zur Umsetzung der PpUGV 2024
Informationen zur weiteren Vorgehensweise zur Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von PPUG in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2024
Die Neurochirurgie wird ab dem 1. Januar 2024 in die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) aufgenommen
In der Neurochirurgie soll es ab dem 1. Januar 2024 festgelegte Pflegepersonaluntergrenzen geben.
Besonders kritisch sieht der DBfK die angekündigte Revision der Regelungen zu den Pflegepersonaluntergrenzen