Markiert: Pflegepersonaluntergrenzen

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) und dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde der Auftrag zur Weiterentwicklung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen gesetzlich verankert.

Download: