Thema: Pflegepersonaluntergrenzen

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) und dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde der Auftrag zur Weiterentwicklung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen gesetzlich verankert.

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Hinweise und Beispiel zur Nachweismeldung der Angaben zur Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege

Hinweise zum Umgang mit dem InEK-Datenportal zum Nachweis der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege nach der Pflegepersonalbemessungsverordnung – PPBV

InEK (PDF, 325 kB)