Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2023
Thema: InEKPflegepersonaluntergrenzenPpUGPpUG-Nachweisvereinbarung
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) und dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde der Auftrag zur Weiterentwicklung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen gesetzlich verankert.
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Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2023
FAQ-Liste mit Fragen und Antworten zur Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2023 sowie Ausfüllhinweise zur Umsetzung
2. Änderungsvereinbarung zur PpUG-Sanktions-Vereinbarung vom 23.01.2023
Erste zentrale Kammer-Themen beim Antrittsbesuch des gewählten Vorstands mit NRW-Gesundheitsminister Laumann besprochen.
Überall fehlen Pflegekräfte. Die Lage ist besonders auf dem Land in Brandenburg angespannt, weil hier der Personal-Pool noch kleiner ist.
Die Pflegepersonalregelung 2.0 für Krankenhäuser soll ab 2024 verbindlich werden
Verband Rheumatologischer Akutkliniken e.V. (VRA)
Ausnahmetatbestand nach § 7 Satz 1 PpUGV ohne weiteren Nachweis für den Zeitraum vom 01.12.2022 bis 31.03.2023
Die Regelungen gelten für Arztpraxen, Heilmittel, Kliniken, Pflege, Reha und Zahnarztpraxen
Die PpUGV regelt die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern
Nötig sind tiefe Reformen, kein akutes Krisenmanagement.
Das größte Kinderkrankenhaus Deutschlands ist aktuell an der Belastungsgrenze
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. begrüßt die nunmehr vorgesehene uneingeschränkte Anrechenbarkeit von Hebammen im pflegesensitiven Bereich der Gynäkologie und Geburtshilfe ausdrücklich.
„Die Pflegepersonaluntergrenzen sind als unterste rote Linie gedacht, um noch eine sichere Versorgung der Patient:innen im Krankenhaus gewährleisten zu können.