Rechtswidrige Ausweisung pflegesensitiver Bereiche – Berufung des InEK ohne Erfolg

Die Ausweisung pflegesensitiver Bereiche ist demnach rechtswidrig, weil die Rechtsverordnung entgegen dem Gesetzeswortlaut des § 137i SGB V auf eine Differenzierung nach Schweregradgruppen verzichtet.

Sobald uns die schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir wieder berichten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist den betroffenen Krankenhäusern zu empfehlen, die in den letzten Tagen zugegangenen Bescheide des , mit denen Einwendungen der zurückgewiesen worden sind, mit Widersprüchen anzufechten […]

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