Ist die Einführung der PPR 2.0 zu empfehlen?
Im nachfolgenden Text nehmen wir detailliert Stellung, warum die Einführung der PPR aus unserer Sicht keinen Nutzen nach sich zieht und für die Pflegepraxis sogar...
Im nachfolgenden Text nehmen wir detailliert Stellung, warum die Einführung der PPR aus unserer Sicht keinen Nutzen nach sich zieht und für die Pflegepraxis sogar...
Folienpräsentation der RECOM Jahrestagung 2020 vom 27. November 2020
Neue Vorgaben für den Personaleinsatz von Pflege- und Pflegehilfskräften
InEK GmbH – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
„Es ist positiv, dass die befristete Aussetzung der Personaluntergrenzen nun endet und weitere Untergrenzen hinzugekommen sind“, sagt Patricia Drube, Präsidentin der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein
Vier neue Pflegepersonaluntergrenzen für Krankenhäuser treten zum 1. Februar 2021 in Kraft. Damit gelten diese Mindestgrenzen künftig für zwölf dieser pflegesensitiven Bereiche.
„Die ab heute geltende massive Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen auf die Versorgungsbereiche Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie ist ein absolut unverständliches Signal in die falsche Richtung
Hamburgische Krankenhausgesellschaft fordert Liquidität und Budgetgarantie für 2021 und richtet den Blick in die Zukunft
Weitere Pflegepersonaluntergrenzen wurden per Verordnung vom 09.11.2020 festgelegt, die ab dem 01.02.2021 verbindlich einzuhalten sind.
Diese Verordnung regelt die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern nach § 137i des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Fehlende Abgrenzung PpUGV 2021 zur G-BA-Richtlinie QFR-RL
Ausweitung der PpUGV um vier weitere pflegesensitive Bereiche
Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V., (GKinD), verweist in ihrem aktuellen Rundbrief auf die Neuerungen im Kodierleitfaden Kinder 2021.
Viele Krankenhäuser nutzen offenbar weiterhin gezielt die fehlende berufsbezogene Abgrenzung des neuen Pflegebudgets zur Gewinnmaximierung und Doppelabrechnung.
Die Wirksamkeit der neuen Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) für das Jahr 2021 wird um vier Wochen verschoben.