3. Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) für das Jahr 2023

Die regelt die Festlegung von in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern

Nach den Regelungen der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 09.11.2022 geänderten Pflegepersonaluntergrenzen- (PpUGV) hat das Institut für das im Krankenhaus () die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern zu ermitteln. Die Ermittlung erfolgt auf Basis der vom Krankenhaus übermittelten Daten gem. für das Jahr 2021. […]

Das könnte Dich auch interessieren …