Bericht über die Auswirkungen der Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern vorgelegt
Markiert: PpUG
Eine grundlegend überarbeitete Neuauflage wurde nun veröffentlicht, die eine präzisere Kritik enthält und aktuelle politische Entwicklungen berücksichtigt.
Nachweis nach § 137i Abs. 4 SGB V zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2024
Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche Neuregelungen für Krankenhäuser in Kraft
Fragen und Antworten zur Umsetzung der PpUGV 2024
Informationen zur weiteren Vorgehensweise zur Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von PPUG in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2024
Die Neurochirurgie wird ab dem 1. Januar 2024 in die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) aufgenommen
In der Neurochirurgie soll es ab dem 1. Januar 2024 festgelegte Pflegepersonaluntergrenzen geben.
Datengrundlage für pflegesensitiven Bereich Neurochirurgie wird geschaffen und der bestehende pflegesensitive Bereich Intensivmedizin werde erweitert
InEk stellt Anlage 2a (Ansprechpartner), Anlage 2b (Bankverbindung) und Anlage 3 (Informationen über die Verpflichtung zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen) sowie das Konzept zur Verfügung.
InEK stellt die Datensatzbeschreibung und die auszufüllenden Excel-Dateien/CSV-Dateien (inkl. Beispiele) zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen zur Verfügung.
2. Änderungsvereinbarung zur PpUG-Sanktions-Vereinbarung vom 23.01.2023
FAQ-Liste mit Fragen und Antworten zur Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2023 sowie Ausfüllhinweise zur Umsetzung
Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2023
Erste zentrale Kammer-Themen beim Antrittsbesuch des gewählten Vorstands mit NRW-Gesundheitsminister Laumann besprochen.