Neue Anforderungen für AOP-Fälle, Hybrid-DRGs und Stadtteil-Angaben ab sofort gültig
AOP Daten nach § 21 KHEntgG Datensatzbeschreibung Datenübermittlung Fortschreibung Hybrid-DRG InEK Leistungsgruppen
Zu Datensatzbeschreibung sind aktuell 42 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
Neue Anforderungen für AOP-Fälle, Hybrid-DRGs und Stadtteil-Angaben ab sofort gültig
Das InEK hat die jährliche Fortschreibung des Datensatzes nach § 21 KHEntgG veröffentlicht.
Der Beschluss vom 17. April 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 14. Mai 2025 in Kraft.
G-BA (PDF, 3.59 MB)
Änderungen durch neue Gesetze und Fortschreibungen für 2024 und 2025
Beschluss vom 4. September 2024
Zusammenfassung der Änderungen und Ergänzungen
Der Beschluss vom 18. April 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 6. Juli 2024 in Kraft.
Beschluss vom 20. Juni 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Beschluss vom 18. April 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Anpassungen bei den Datenlieferungen nach § 21 KHEntgG und der zugehörigen Datensatzbeschreibung
Datensatzbeschreibung ohne die gesetzlichen Änderungen durch das Krankenhaustransparenzgesetz.
Der Beschluss vom 15. Juni 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 08. August 2023 in Kraft.
G-BA (PDF, 2.93 MB)