Aktualisierte Datensatzbeschreibung für die erste unterjährige Datenlieferung 2024 gem. § 21 Abs. 3b KHEntgG

Am 28.03.2024 trat das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz () in Kraft. Dieses Gesetz führt zu Anpassungen bei den Datenlieferungen nach § 21 und der zugehörigen .

Um den Krankenhäusern ausreichend Vorbereitungszeit für die erste unterjährige nach § 21 Abs. 3b Nr. 1 KHEntgG zu geben, die für den 15.06.2024 geplant ist, veröffentlicht das InEK eine angepasste Datensatzbeschreibung. Diese enthält Änderungen wie die Gliederung von Haupt- und , Operationen und Prozeduren sowie Beatmungsstunden nach dem tatsächlichen Behandlungsstandort und die Aufnahme des Entgeltbereichs ‘HYB' für die spezielle in den fallbezogenen Dateien. In der Datenlieferung nach § 21 Abs. 1 KHEntgG für das Datenjahr 2024 wird auch das nach den Entgeltbereichen ‚‘ und ‚HYB‘ aufzuschlüsseln sein.

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