Formal handelt es sich nicht um die Leistungsgruppen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), sondern um die des KHTG.
KHVVG Krankenhaustransparenzgesetz Leistungsgruppen Leistungsgruppengrouper LG-KHTG
Das Krankenhaustransparenzgesetz ist ein Gesetz der Bundesregierung, das die geplante Krankenhausreform fördert und die Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz verbessern soll. Es enthält Vorschriften über die Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser in Deutschland, die Patienten über die Qualität und das Personal der Kliniken informieren.
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Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen über die Umsetzung des Gesetzes und die Auswirkungen auf den Krankenhausmarkt.
Formal handelt es sich nicht um die Leistungsgruppen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), sondern um die des KHTG.
CDU/CSU fordert Bilanz von Karl Lauterbachs Amtszeit
Bundestag (PDF, 318 kB)
Die Einführung des Bundes-Klinik-Atlas trifft auf scharfe Kritik seitens der Krankenhäuser und Rechtsexperten
Light-Version des Bundes-Klinikatlas bietet keine ausreichende Transparenz für Patienten
Bundesgesundheitsminister Lauterbach kündigt umfassendes Update an
Unionsfraktion hinterfragt Datenqualität und Korrekturprozesse
Ministerium betone die kontinuierliche Verbesserung des Portals
Forderung nach vorübergehender Abschaltung zur Fehlerbehebung
Die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ fordert aufgrund schwerwiegender Fehler eine sofortige Einstellung des Projekts.
DKG zum sogenannten Transparenzatlas
Klinik-Atlas muss nachgebessert werden – Verfahren transparent begleiten
Kritik an Lauterbachs Klinikatlas: Aufruf zur Rücknahme des Krankenhaustransparenzgesetzes”
Der neue Klinikatlas arbeite mit falschen Daten und Zahlen. Das hätten Klinikleitungen und Krankenhausvertreter deutschlandweit bereits zurückgemeldet.
Der Bundes-Klinik-Atlas hat ein erstes Update erhalten, das auf Hinweisen aus der Praxis basiert und dazu beiträgt, das lernende System kontinuierlich zu optimieren.