u. a. Qualitätssicherung, Mindestmengen und Sicherstellungszuschläge im Krankenhaus
ASV G-BA Krankenhausversorgung Kreißsaal Mindestmengen Personalausstattung PPP-RL Qualitätsanforderungen Qualitätssicherung Sicherstellungszuschlag
Als entscheidende Voraussetzung für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem ist die Qualitätssicherung von großer Bedeutung im Gesundheitsbereich. Damit soll die Sicherung und Verbesserung der Qualität insbesondere der ärztlichen und pflegerischen Tätigkeiten verstanden werden. Durch die Qualitätssicherung soll eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung gewährleistet werden.
u. a. Qualitätssicherung, Mindestmengen und Sicherstellungszuschläge im Krankenhaus
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
G-BA (PDF, 389 kB)
Herausgeber: Springer Gabler (29. Januar 2025)
Die bestehenden ICD- und OPS-Kodes in den Richtlinien bleiben unverändert, da sich die zugrundeliegenden Klassifikationen für 2025 nicht geändert haben
Konsultationsfassung zur Sicherung der Qualität in der Endoskopie
Bürokratieabbau und Effizienz gefordert
Das IQTIG hat ein Rückmeldeberichtskonzept vorgelegt, das mittelfristig darauf abzielt, die unterschiedlichen Anforderungen der Nutzergruppen zu adressieren.
G-BA (PDF, 10.20 MB)
Beschluss vom 16. Januar 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Anpassung an neue Rechtslage durch Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
G-BA (PDF, 108 kB)
Änderungen an ICD-10-GM, OPS und normativen Verweisen treten in Kraft
G-BA (PDF, 647 kB)
Abschlussbericht: Übernahme von Aufgaben gemäß § 10 Abs. 3 QSFFx-RL
G-BA (PDF, 2.09 MB)
Im Berichtsjahr 2023 übermittelten 882 Standorte ihre Daten gemäß der Richtlinie QSFFx-RL (Qualitätssicherungsrichtlinie für die Frakturversorgung).
G-BA (PDF, 1.21 MB)
Beschluss vom 16. Januar 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
G-BA (PDF, 157 kB)
Der Beschluss vom 26. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft
G-BA (PDF, 718 kB)
Der Beschluss vom 17. Oktober 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 17. Januar 2025 in Kraft
G-BA (PDF, 644 kB)