Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Thema: Datenlieferung DeQS-RL Erfassungsjahr 2024 G-BA Koronarinterventionen Nosokomiale Infektionen Qualitätssicherung
Als entscheidende Voraussetzung für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem ist die Qualitätssicherung von großer Bedeutung im Gesundheitsbereich. Damit soll die Sicherung und Verbesserung der Qualität insbesondere der ärztlichen und pflegerischen Tätigkeiten verstanden werden. Durch die Qualitätssicherung soll eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung gewährleistet werden.
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft
Ein zu hohes Maß an Bürokratie wird regelmäßig als einer der zentralen Faktoren für berufliche Unzufriedenheit und Kostensteigerungen im Gesundheitswesen genannt.
Überflüssige Implantationen vermeiden durch kontrollierte Indikationsstellung
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 17. Februar 2024 in Kraft.
DKG zum neuen Fehlermeldesystem des vdek
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. Februar 2024 in Kraft.
Der Beschluss vom 6. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Als wesentlicher Bestandteil kommen Ergebnisse der datengestützten Qualitätssicherung für vom G-BA festgelegte Leistungsbereiche hinzu.
Ab sofort stehen Ihnen die Präsentationen für Teil A und Teil B der Informationsveranstaltung vom 31.01.2024 auf der Webseite der LAGQH zur Verfügung.
Überblick über relevante Änderungen für das Verfahrensjahr 2024 für alle Qualitätssicherungsverfahren
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser für das Jahr 2022 stehen nun in der Referenzdatenbank als PDF-Dokumente zur Verfügung.
Der Beschluss vom 6. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.