Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft.
Thema: BedarfsplanungIntensivmedizinTelemedizinZentrums-Regelungen
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft.
Antrag auf Ausweisung eines Zentrums im Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Checklisten, Formulare
Beschluss vom 16. Dezember 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1. Januar 2022 in Kraft.
G-BA trifft Sonderregelung für Spezialkliniken, die in intensivmedizinische digital-gestützte Versorgungsnetzwerke (IDV-Zentren) eingebunden sind.
Der Beschluss vom 18. Februar 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Diese Regelung konkretisiert auf der Grundlage von § 136c Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) die besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten nach...
Der Beschluss vom 20. November 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Beschluss vom 27. März 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Mit den heute beschlossenen Anpassungen unterstützen wir zum einen die Krankenhäuser in Deutschland wirksam dabei, die enormen Herausforderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie und deren Folgen zu bewältigen
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) hat der Gesetzgeber den Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, bis zum 31.12.2019 die besonderen Aufgaben von Zentren zu definieren sowie erstmals bundeseinheitliche...
Der Beschluss vom 5. Dezember 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Januar 2020 in Kraft.
Wo Zentrum dran steht, soll künftig auch ein Zentrum drin sein. Um das zu gewährleisten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss detaillierte Anforderungen für alle Kliniken beschlossen,...
Der Beschluss vom 5. Dezember 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Beschluss vom 05.12.2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.