Zentrums-Regelungen: Zentren für Intensivmedizin, rechtsförmliche Änderungen

Der Beschluss vom 19. Oktober 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 24. Januar 2024 in Kraft.

Lungenzentren
Mit der Streichung des OPS .9 „Prolongierte auf spezialisierter nicht intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit“ können diese Fälle nicht länger zur Erfüllung der Mindestfallzahl herangezogen werden. Entsprechend sind nur noch 50 statt bisher 100 jährliche Entwöhnungen notwendig. Da fortan nur noch die prolongierte Beatmungsentwöhnung auf einer spezialisierten intensivmedizinischen Beatmungsentwöhnungs-Einheit anrechenbar ist, dient diese Änderung einzig der Vereinfachung des Nachweises und stellt keine Verringerung der Qualitätsanforderungen dar.

für Intensivmedizin
Mit dem vorliegenden Beschluss sollen die bestehenden erweitert werden […]
Neue Anlage zu Zentren mit besonderen Aufgaben und Qualitätsanforderungen im Bereich der Intensivmedizin

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