G-BA verzögert vollständige Erfüllung der Mindestpersonalvorgaben in der Psychiatrie um weitere drei Jahre
Thema: BPtK G-BA Personalausstattung PPP-RL Psychiatrie Psychosomatik
G-BA verzögert vollständige Erfüllung der Mindestpersonalvorgaben in der Psychiatrie um weitere drei Jahre
Eine hundertprozentige Umsetzung der Mindestpersonalvorgaben wird erst ab dem Jahr 2029 von diesen Einrichtungen erwartet und nicht bereits ab 2026
Auf 60 Seiten gibt der Medizinische Dienst Nordrhein einen Einblick in die pflegerische Versorgung in Nordrhein und berichtet, was der „Prüfstand“ bei der Qualität in nordrheinischen Krankenhäusern ergeben hat.
Der Beschluss vom 19. Oktober 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Beschluss vom 21. Dezember 2023. Er tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Der Beschluss vom 19. Oktober 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Kritische Würdigung des Eckpunktepapiers des BMG zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen
Stichprobenkonzept gemäß § 16 Abs. 8 PPP-RL des IQTIG für das Erfassungsjahr 2024
Regierungskommission legt Empfehlungen zu Mindestvorgaben vor
Der G-BA hat Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) geändert
Der G-BA hat beschlossen, dass frühestens ab dem Jahr 2026 – und nicht bereits ab 2024 – der Anteil der Vergütung entfällt, der rechnerisch dem Anteil des fehlenden Personals entspricht.
Die DGPPN ist erfreut über die Entscheidung des G-BA, die Sanktionen der PPP-RL auszusetzen und zu überarbeiten, die am 19.10.2023 gefasst wurde.
Seit dem 29. September 2023 liegt die achte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vor.
Der Beschluss vom 6. September 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 29. September 2023 in Kraft.