PPP-Richtlinie 2026: G-BA veröffentlicht neues Servicedokument für Nichterfüllungsmeldungen

Stationäre Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik müssen ab 2026 neue Meldewege nutzen

Der G-BA hat ein aktualisiertes Servicedokument veröffentlicht, das stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik ab dem Erfassungsjahr 2026 ausschließlich für das Melden einer Nichterfüllung der personellen Mindestvorgaben der PPP-Richtlinie dient. Die Meldung muss weiterhin binnen sechs Wochen nach Abschluss des jeweiligen Quartals erfolgen. Das Dokument ersetzt die bisherige Verwendung der Excel-Datei für reguläre Datenübermittlungen und bleibt nur für diesen Sonderfall bestehen.

Mit Beginn des Jahres 2026 ändert sich der Datenfluss grundlegend. Die reguläre Übermittlung nach § 11 Abs. 2 PPP-RL erfolgt künftig nicht mehr quartalsweise per Excel, sondern einmal jährlich und ausschließlich softwarebasiert auf Grundlage einer neuen technischen Spezifikation. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) wurde beauftragt, diese Spezifikation bereitzustellen und für die Hersteller von QS-Filter- und Dokumentationssoftware zu veröffentlichen.

Der G-BA verweist in seinen aktualisierten FAQ zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik auf weitere Änderungen, die ebenfalls zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. So entfällt künftig die stations- und monatsbezogene Dokumentation vollständig. Die bisherige Dokumentationsanforderung aus Teil B der Anlage 3 der PPP-Richtlinie wird „ersatzlos gestrichen“ – entsprechend findet sie sich im neuen Servicedokument nicht mehr wieder. Einrichtungen müssen ihre Prozesse ab 2026 daher an die vereinfachte, allerdings zugleich stärker standardisierte Datenerfassung anpassen.