Vierter Bericht über die Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes in Krankenhäusern veröffentlicht
Der Medizinische Dienst Bund hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) den Bericht über die im Jahr 2024 durchgeführten Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes in Krankenhäusern vorgelegt. Der Bericht wurde vom G-BA auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Der nun veröffentlichte Bericht gibt einen Überblick über Umfang, Struktur und Ergebnisse der Qualitätskontrollen, die von den regionalen Medizinischen Diensten in Krankenhäusern durchgeführt wurden. Grundlage der Prüfungen ist die MD-Qualitätskontroll-Richtlinie des G-BA nach § 137 Absatz 3 SGB V in Verbindung mit § 275a SGB V. Diese regelt detailliert die Beauftragung, den Prüfungsumfang sowie die Verfahren der Qualitätskontrollen.
Die Aufgabe der Medizinischen Dienste besteht darin zu überprüfen, ob Krankenhäuser die vom Gemeinsamen Bundesausschuss definierten verbindlichen Qualitätsanforderungen einhalten. Diese Anforderungen betreffen unter anderem Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in ausgewählten Leistungsbereichen der stationären Versorgung.
Der Medizinische Dienst Bund ist nach der geltenden Richtlinie verpflichtet, dem G-BA einmal jährlich einen zusammenfassenden Bericht über die durchgeführten Qualitätskontrollen vorzulegen. Der aktuelle Bericht umfasst die im Jahr 2024 durchgeführten Prüfungen und stellt damit eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Qualitätsüberwachung im stationären Sektor dar.
Defizite vor allem beim Personal
Im Jahr 2024 führte der Medizinischer Dienst insgesamt 1.978 Qualitätskontrollen in Krankenhäusern durch. Der Großteil der Prüfungen erfolgte vor Ort und in Abstimmung mit den beteiligten Einrichtungen.
Ein zentraler Schwerpunkt lag auf anlassbezogenen Kontrollen zur Einhaltung von Struktur- und Prozessvorgaben nach Richtlinien des Gemeinsamer Bundesausschuss. In diesem Bereich wurden 1.348 Prüfungen abgeschlossen. Dabei erfüllten rund zwei Drittel der Krankenhäuser die Anforderungen vollständig, während etwa ein Drittel Defizite aufwies. Hauptursache waren in über der Hälfte der Fälle personelle Engpässe oder unzureichende Qualifikationen.
Besonders auffällig sind die Ergebnisse bei der Versorgung von hüftgelenknahen Femurfrakturen: Hier wurden die Anforderungen an die Prozessqualität in knapp drei Viertel der Fälle nicht erfüllt. Auch bei den Notfallstrukturen zeigte sich ein gemischtes Bild: Rund ein Drittel der geprüften Standorte erfüllte die Vorgaben nicht, überwiegend aufgrund fehlender personeller Ressourcen.
Deutlich kritischer stellt sich die Situation in der Psychiatrie und Psychosomatik dar. Bei Kontrollen zur Einhaltung der Personalausstattung gemäß der entsprechenden Richtlinie erfüllten lediglich 13,8 Prozent der Einrichtungen die Anforderungen vollständig, während bei rund 69 Prozent Defizite festgestellt wurden.
Demgegenüber fällt die Bilanz bei hochspezialisierten Therapien positiv aus: Bei Kontrollen zur Anwendung neuartiger Arzneimittel wurden die Mindestanforderungen in über 96 Prozent der Fälle eingehalten.
Aus Sicht der Medizinischen Dienste besteht weiterhin Verbesserungsbedarf bei der Ausgestaltung der Qualitätsvorgaben. Insbesondere klarere und präzisere Anforderungen könnten die Bewertungssystematik und die Umsetzung in der Praxis erleichtern.






