G-BA passt QSFFx-Spezifikation 2027 für Hüftfraktur-Versorgung an
IQTIG erhält Auftrag zur technischen Umsetzung – Änderungen betreffen Checkliste und Dokumentationsfelder im Qualitätsverfahren
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. Mai 2026 die Spezifikation für das Erfassungsjahr 2027 im Qualitätssicherungsverfahren zur Versorgung hüftgelenknaher Femurfrakturen (QSFFx-RL) angepasst. Grundlage ist eine Empfehlung des IQTIG. Im Fokus stehen Änderungen an der Checkliste des Moduls FFX sowie Anpassungen einzelner Dokumentationsfelder im Strukturabfrageverfahren.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Änderung der Spezifikation für das Erfassungsjahr 2027 im Rahmen der Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) beschlossen. Die Entscheidung erfolgte in der Sitzung vom 21. Mai 2026 auf Basis von § 8 Absatz 6 der Richtlinie und folgt den Empfehlungen des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), das mit der technischen Ausarbeitung der Spezifikation beauftragt ist.
Im Zentrum des Beschlusses stehen Anpassungen der Strukturabfrage und der zugehörigen Dokumentationssoftware für das Modul FFX. Dieses Modul umfasst insbesondere eine Checkliste, die im Nachweisverfahren gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen sowie im Rahmen der Datenübermittlung an das IQTIG verwendet wird. Für das Erfassungsjahr 2027 wurde unter anderem die Bogenfeldbezeichnung eines zentralen Datenfeldes geändert. Künftig wird dort die „Beendigung der Leistungserbringung gemäß § 6 Absatz 1 Satz 8 QSFFx-RL“ erfasst.
Darüber hinaus wurden mehrere Ausfüllhinweise überarbeitet, um die praktische Anwendung der Dokumentationsvorgaben zu präzisieren. Gleichzeitig entfällt ein bislang vorgesehenes Feld zur Erfüllung der Anforderungen der geriatrischen Übergangsregelung gemäß § 12 Absatz 1 QSFFx-RL. Ebenfalls angepasst wurden Hinweise zum Ausnahmetatbestand nach § 10 Absatz 2 QSFFx-RL, basierend auf einem früheren Plenumsbeschluss vom Januar 2026. Inhaltliche Änderungen betreffen damit vor allem die Klarstellung bestehender Regelungen und deren konsistente Umsetzung im Erfassungsprozess.
Keine Änderungen wurden am Modul FFXE vorgenommen. Dieses Modul regelt das automatisierte Erinnerungswesen, einschließlich der Übermittlung von Standort-ID und gültiger E-Mail-Adressen an das IQTIG. Damit bleibt die technische Grundlage für das Erinnerungsverfahren im Jahr 2027 unverändert.
Der G-BA betont im Beschluss zudem den festen jährlichen Release-Zyklus der Spezifikation. Innerhalb dieses Zyklus sind Updates möglich, insbesondere wenn sich rechtliche Grundlagen oder Richtlinieninhalte ändern. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung zwischen G-BA, IQTIG und den an der Versorgung beteiligten Einrichtungen.
Mit der aktuellen Anpassung wird das bestehende Qualitätssicherungsverfahren im Bereich der hüftgelenknahen Femurfrakturen weiter operationalisiert und technisch nachgeschärft. Für Krankenhäuser bedeutet dies vor allem eine erneute Anpassung ihrer Dokumentations- und IT-Systeme an die aktualisierten Strukturvorgaben für das Erfassungsjahr 2027.




