G-BA schafft Grundlage für Qualitätsportal in der ambulanten Versorgung
Neue Transparenzrichtlinie ermöglicht künftig einrichtungsbezogene Veröffentlichung von Qualitätsdaten
Die Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz (QbT-RL) des Gemeinsamer Bundesausschuss ist rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Sie bildet die rechtliche Grundlage für ein bundesweites Online-Portal, das Qualitätsdaten ambulanter Einrichtungen veröffentlichen soll. Ziel ist es, Transparenz für Patientinnen und Patienten zu schaffen und gleichzeitig die Qualitätssicherung im ambulanten Bereich weiterzuentwickeln.
Mit der neuen Richtlinie setzt der Gemeinsame Bundesausschuss einen gesetzlichen Auftrag zur stärkeren Transparenz in der ambulanten Versorgung um. Künftig sollen Qualitätsdaten von Arztpraxen und anderen ambulanten Einrichtungen einrichtungsbezogen veröffentlicht werden. Patientinnen und Patienten sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, sich besser über die Qualität medizinischer Leistungen zu informieren und verschiedene Anbieter miteinander zu vergleichen.
Die Richtlinie regelt die Prüfung, Aufbereitung und Darstellung der Qualitätsdaten, die in dem geplanten Online-Portal veröffentlicht werden sollen. Gleichzeitig definiert eine ergänzende Anlage Kriterien, anhand derer bewertet wird, ob bestimmte Qualitätsdaten für eine Veröffentlichung geeignet und erforderlich sind. Ziel ist ein fairer, sachgerechter und nutzerorientierter Vergleich der ambulanten Leistungserbringer.
Eine zentrale Voraussetzung für die Veröffentlichung besteht darin, dass ausschließlich Daten genutzt werden, die bereits heute im Rahmen bestehender datengestützter Qualitätssicherungsverfahren erhoben werden. Zusätzliche Dokumentationspflichten für Praxen sollen dadurch vermieden werden. Bislang dienen diese Qualitätsdaten ausschließlich internen Qualitätssicherungszwecken und werden nicht öffentlich einzelnen Einrichtungen zugeordnet.
Der Gesetzgeber verfolgt mit der Transparenzoffensive das Ziel, die Qualität der ambulanten Versorgung sichtbarer zu machen und informierte Entscheidungen von Patientinnen und Patienten zu unterstützen. Gleichzeitig soll die Veröffentlichung von Qualitätsindikatoren Anreize für kontinuierliche Qualitätsverbesserungen schaffen.
Die technische Umsetzung des Qualitätsportals liegt beim Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Bereits im Juli 2025 wurde das Institut vom G-BA mit der Entwicklung und dem Aufbau der erforderlichen technischen Infrastruktur beauftragt. Dazu gehören die Datenerfassung, die Aufbereitung der Qualitätsinformationen sowie die spätere Darstellung im Online-Portal.
Die nun in Kraft getretene Richtlinie stellt einen weiteren Schritt in Richtung einer datenbasierten und transparenten Gesundheitsversorgung dar. Während Transparenzportale im stationären Bereich bereits seit Jahren etabliert sind, wird ein vergleichbares Instrument für die ambulante Versorgung erstmals bundesweit geschaffen.
Für ambulante Leistungserbringer könnte die Veröffentlichung von Qualitätsdaten künftig eine stärkere öffentliche Vergleichbarkeit ihrer Leistungen mit sich bringen. Gleichzeitig dürften Fragen zur Validität der Qualitätsindikatoren, zur Risikoadjustierung und zur Vergleichbarkeit unterschiedlicher Versorgungsstrukturen weiterhin Gegenstand fachlicher Diskussionen bleiben.




