PPP-Richtlinie: Sanktionen bei Personalmangel in Psychiatrie seit 2026 wirksam

Solidaris warnt vor Vergütungsabschlägen und verweist auf neue Spielräume bei der Personal­anrechnung

Seit dem 1. Januar 2026 greifen bei Nichteinhaltung der Mindestpersonalvorgaben nach der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) erstmals finanzielle Sanktionen. Darauf weist Solidaris Rechtsanwältin Ines Martenstein, LL.M., in einem aktuellen Fachbeitrag hin. Für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser bedeuten die neuen Regelungen erhebliche wirtschaftliche Risiken – insbesondere vor dem Hintergrund des anhaltenden Fachkräftemangels.

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