B 1 KR 14/23 | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.12.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
B 1 KR 14/23 R G-BA Personalausstattung PPP-RL Psychiatrie Psychosomatik Sanktionen
B 1 KR 14/23 | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.12.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Frist bis 2025 zur Einführung – DRG-Strafabschläge drohen…
Falsche Daten oder Fristverzug beim Pflegebudget-Testat können für Krankenhäuser teuer werden.
Bericht über die Geschäftsentwicklung und Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Jahr 2023 sowie die voraussichtlichen Entscheidungen in 2024
Die DGPPN ist erfreut über die Entscheidung des G-BA, die Sanktionen der PPP-RL auszusetzen und zu überarbeiten, die am 19.10.2023 gefasst wurde.
Verstöße gegen die Personalvorgaben in der Psychiatrie sollen nach Plänen des Gemeinsamen Bundesausschusses weiterhin keine Konsequenzen haben.
Krankenhäuser können Projekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) auch nach Ende 2024 abschließen
Krankenhäuser können Projekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) auch nach Ende 2024 abschließen.
Daten des PPP-RL-Benchmarkprojekts deuten darauf hin, dass die Psych-Personalrichtlinie das Gegenteil von ihrer ursprünglichen Zielsetzung erreichen wird.
DGfM (PDF, 276 kB)
Ende Juni soll die KHZG-Sanktionsvereinbarung vorliegen. Diese soll Strafzahlungen regeln, wenn Krankenhäuser ihre Digitalprojekte nicht fristgemäß umsetzen.
Ab 2025 drohen Krankenhäusern Strafen, wenn sie die im Krankenhauszukunftsgesetz geforderten Digitalisierungsprojekte nicht umsetzen
Schulterschluss mit Bayerischer Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen in Bayern – Forderung an die Bundesregierung
Regierungspläne für eine Neuregelung des Einsatzes von Krankenhaus-Pflegekräften stoßen bei der Opposition im Bundestag auf einhellige Ablehnung.