Ein automatischer Vergütungswegfall bei Verstoß gegen G-BA-Qualitätsrichtlinien
B 1 KR 26/24 R, B 1 KR 30/23 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 12.06.2025 – Kommentar Seufert Rechtsanwälte
Das Bundessozialgericht (BSG) hat klargestellt, dass ein Verstoß gegen Qualitätssicherungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nicht automatisch zum vollständigen Wegfall des Vergütungsanspruchs eines Krankenhauses führe, wenn die jeweilige Richtlinie keinen ausdrücklichen Vergütungsausschluss vorsehe.







